Habt ihr § 390 BGB erwähnt? Da heißt es ja, dass mit einer Forderung, welche mit Einreden behaftet ist, nicht aufgerechnet werden kann. Und der W macht ja Einreden geltend wie zB, dass der Kaufpreis eh zu teuer war, S ihm erneut Geld schuldet usw.
Ich bin zwar auf die Einreden des W...