- Hochschulabschluss
- Master of Laws
- Studiengang
- Erste Juristische Prüfung
Hier ist der SV zum Burkini-Fall:
Freibad, dessen Benutzungsordnung das Baden nur in allgemein üblicher Kleidung erlaubt, ist auch für stadtfremde Menschen zugänglich. Die Benutzungsordnung erhält seit neustem eine konkrete Regelung für die zulässige Badekleidung, wodurch nur 'normale' Badekleidung erlaubt ist - leicht trocknendes Material, Kontrolle der unbedeckten Körperteile möglich;im Schwimmtraining dürfen hingegen auch Neoprenanzüge benutzt werden. F aus der Nachbargemeinde möchte im Burkini baden, Badegäste fühlen sich belästigt und informieren den Bademeister. Der zählt Argumente gegen Burkini auf und sagt, ohne Burkini gerne, mit Burkini nicht. F meint, der Verweis sei rechtswidrig und will vom Bürgermeister der Stadt eine schriftliche Zusage, im Burkini baden gehen zu dürfen. Argumente: Verletzung Religionsfreiheit, Gleichbehandlungsgebot.
"Prüfung unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Aspekte"
Freibad, dessen Benutzungsordnung das Baden nur in allgemein üblicher Kleidung erlaubt, ist auch für stadtfremde Menschen zugänglich. Die Benutzungsordnung erhält seit neustem eine konkrete Regelung für die zulässige Badekleidung, wodurch nur 'normale' Badekleidung erlaubt ist - leicht trocknendes Material, Kontrolle der unbedeckten Körperteile möglich;im Schwimmtraining dürfen hingegen auch Neoprenanzüge benutzt werden. F aus der Nachbargemeinde möchte im Burkini baden, Badegäste fühlen sich belästigt und informieren den Bademeister. Der zählt Argumente gegen Burkini auf und sagt, ohne Burkini gerne, mit Burkini nicht. F meint, der Verweis sei rechtswidrig und will vom Bürgermeister der Stadt eine schriftliche Zusage, im Burkini baden gehen zu dürfen. Argumente: Verletzung Religionsfreiheit, Gleichbehandlungsgebot.
"Prüfung unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Aspekte"