Frage zu Modul/Klausur Spekulationen zur Klausur SS 2020

Hier ist der SV zum Burkini-Fall:

Freibad, dessen Benutzungsordnung das Baden nur in allgemein üblicher Kleidung erlaubt, ist auch für stadtfremde Menschen zugänglich. Die Benutzungsordnung erhält seit neustem eine konkrete Regelung für die zulässige Badekleidung, wodurch nur 'normale' Badekleidung erlaubt ist - leicht trocknendes Material, Kontrolle der unbedeckten Körperteile möglich;im Schwimmtraining dürfen hingegen auch Neoprenanzüge benutzt werden. F aus der Nachbargemeinde möchte im Burkini baden, Badegäste fühlen sich belästigt und informieren den Bademeister. Der zählt Argumente gegen Burkini auf und sagt, ohne Burkini gerne, mit Burkini nicht. F meint, der Verweis sei rechtswidrig und will vom Bürgermeister der Stadt eine schriftliche Zusage, im Burkini baden gehen zu dürfen. Argumente: Verletzung Religionsfreiheit, Gleichbehandlungsgebot.
"Prüfung unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Aspekte"
 
SV aus der letzten Klausur hierunter zu finden:


unter #87 Post von Bernd das Brot (konnte leider nicht kopieren, da jpg-Datei).
 
Leute, ich weiß nicht wie es euch geht... ich sitze hier vor meinem Berg an Zusammenschrieben und ich hab das Gefühl, der Stoff ist wirklich endlos!! ich weiß auch gar nicht, was ich mir so kurz vor der Klausur nochmals besonders anschauen könnte. es scheint alles!!! möglich zu sein. Auch BauR ist ja nicht auszuschließen. Ich lese mir jetzt überschlagsartig die großen Themengebiete nochmal durch und dann heißt es abwarten :dv:Ich will die Klausur jetzt einfach nur noch weg haben. Ätzend, das Gefühl. Erinnert mich stark an mein Staatsexamen im Erststudium...
 
Geht mir auch so. Wenn sie wirklich bei einem Thema richtig in die Tiefe geht, wäre das schon extrem unfair.
Ich lese mir auch gerade alles nochmal und nochmal durch
:panik:
 
Ich bin gestern alles nochmal durchgegangen und schaue jetzt nur noch über Einzelnes. Letztlich ist das bei der Stoffbreite (und der Tiefe, die beim letzten Mal verlangt wurde), eh alles Glück. So langsam habe ich vor allen Dingen die latente Panik satt, und freue mich einfach nur noch, wenn es vorbei ist.
 
soooooo, hui. Kommunalrecht, das hat mich tatsächlich leicht kalt erwischt. Ich hatte mich auf Baurecht und als zweites Polizeirecht eingeschossen. Wie fandet Ihr es?
Bei 1 habe ich nur den Ausschluss von W bejaht.
Bei 2 war bei mir die Feststellungsklage statthaft. Mit so diversen Problemchen auf dem Weg der Zulässigkeit..

Auf jeden Fall war die viel, viel, viel besser als die letztes Semester. Da kam ich gar nicht klar.
 
Ich fand es einfach wieder wahnsinnig umfangreich. Es hat sich so überschaubar angelassen, wurde aber mit den Problemen der Zulässigkeit dann ganz schön viel.
Zum Glück vorbei :-)
Jetzt erstmal ein Glas irgendwas...
 
Ja bei mir würde auch nur der Sitzungsausschluss des W rechtmäßig ergehen.
Und auch bei Frage 2. habe ich mich für die Feststellungsklage entschieden, da der Ausschluss kein erledigter VA ist. Allerdings fand ich die 2. Aufgabe echt umfangreich.
Habt ihr bei der 1. Aufgabe irgendwelche EGL erwähnt ? Denn es ging ja offensichtlich um § 31 NRWGO aber das ist ja gerade nur ein Mitwirkungsverbot und keine EGL. Ich habs einfach nicht angesprochen und direkt mit der materiellen Prüfung angefangen.
Ich habe letztes Semester nicht mitgeschrieben aber dafür VerwR AT bei ihr gehabt. Und diese war echt schwer.

Hätte also heute mit einem deutlich schwereren SV gerechnet. Er war mega ausführlich und sportlich wie immer aber durchaus machbar. Bin nun auf die Bewertung gespannt
 
Diese Klausur ist auf jeden Fall humaner als die letzte mit BauR. In der Tat sehr umfangreich, aber machbar. Also in 2 Std. hätte ich sie nicht ganz geschafft. Es ist aber schön zu hören, dass nur der W ausgeschlossen wurde ;-). Jetzt erstmal :wein:
 
Hallo zusammen,
ich fand die Klausur auch ganz „okay“, aber warten wir lieber mal auf die Ergebnisse.. :)
Bei der Aufgabe 2 habe ich auch die Feststellungsklage.
Bei der Aufgabe 1 habe ich die Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses bei W und bei dem Onkel Z bejaht ->als Angehöriger wegen § 31 V 1 Nr. 7 GO NRW.

Leider hat bei mir die Zeit nicht so wirklich gereicht und ich musste die Prüfungen von X, Y und Z leider sehr kurz fassen :( Wird mich sicher einiges an Punkten kosten.
 
Ich hab den 42 GO NRW als EGL und dann I.V.m 31 als Ausschlussgründen. Ich hab auch nur den W ausschließen lassen. Feststellungsklage hab ich auch. Welche Probleme bei der Zulässigkeit hattet ihr denn so? Ich hatte z.B den „Streit“ zwischen 62 Nr.1 und Nr.2 VwGO und die Abgrenzung zu Art 19 GG
 
Achso. Den Fokus hab ich bei 1. auf X gelegt, da es da am meisten zu diskutieren gab. Auch in Bezug auf Aufgabe 2.
 
Ich hab den 42 GO NRW als EGL und dann I.V.m 31 als Ausschlussgründen. Ich hab auch nur den W ausschließen lassen. Feststellungsklage hab ich auch. Welche Probleme bei der Zulässigkeit hattet ihr denn so? Ich hatte z.B den „Streit“ zwischen 62 Nr.1 und Nr.2 VwGO und die Abgrenzung zu Art 19 GG

42 GO NRW ist aber gerade keine EGL für einen Ausschluss oder ?

Bei mir war der Schwerpunkt bei der 2. Aufgabe erst mal beim Vorliegen einer nichtverfassungsrechtlichen Streitigkeit (hab mich aber kurz gehalten)
Dann ganz ausführlich, ob der Ausschluss ein VA darstellt, insbesondere Außenwirkung, bei der Verneinung der Statthaftigtkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage.
Dann ob Klagebefugnis analog notwendig ist, Subsidiaritätsprinzip, Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr so problematisiert und das hat schon für insgesamt 11 Seiten Gutachten gereicht hahaha also für mehr hatte ich keine Zeit.

habe in der letzten Minute überlegt bei W Verhältnismäßigkeit wegen Mitwirkungsrecht aus 43 I GO NRW zu problematisieren. Habe dies aber in ein paar Sätzen abgehandelt. Keine Ahnung, ob das gewollt war...
 
Bei X habe ich schon auch sehr argumentiert wegen angestellt u ob er befangen ist. Aber am meisten habe ich bei W geschrieben (dem GF). Aber auch bei Z habe ich noch einiges geschrieben aber dann einen unmittelbaren Vorteil verneint da ihr Mann den Vorteil wenn dann hätte. Das waren auch alles wilde Konstellationen.
bei 2 habe ich als Probleme ob es eine Streitigkeit ist, da Organ mit Teil vom Organ streitet. Dann habe ich Klageart groß u breit. Ob das ein VA ist ja/nein (nein) bin dann hier noch argumentativ darauf eingegangen warum es ein Rechtsverhältnis ist.

ich hoffe inständig dass das alles irgendwie gereicht hat..
 
42 GO NRW ist aber gerade keine EGL für einen Ausschluss oder ?

Bei mir war der Schwerpunkt bei der 2. Aufgabe erst mal beim Vorliegen einer nichtverfassungsrechtlichen Streitigkeit (hab mich aber kurz gehalten)
Dann ganz ausführlich, ob der Ausschluss ein VA darstellt, insbesondere Außenwirkung, bei der Verneinung der Statthaftigtkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage.
Dann ob Klagebefugnis analog notwendig ist, Subsidiaritätsprinzip, Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr so problematisiert und das hat schon für insgesamt 11 Seiten Gutachten gereicht hahaha also für mehr hatte ich keine Zeit.

habe in der letzten Minute überlegt bei W Verhältnismäßigkeit wegen Mitwirkungsrecht aus 43 I GO NRW zu problematisieren. Habe dies aber in ein paar Sätzen abgehandelt. Keine Ahnung, ob das gewollt war...

Sorry, ich meinte auch den § 43 II, denn dieser verweist auf die Ausschlussgründe in 30-32 GO NRW. Irgendwie habe ich das Feststellungsinteresse vergessen, keine Ahnung wieso. Darüber ärgere ich mich sehr. Den VA habe ich gar nicht so tief, da es bei Kommunalverfassungsstreitigkeiten eigentlich immer an der Außenrechtswirkung fehlt.
Ich habe es auf 8 Seiten gebracht, immerhin :-)
 
Was hast du eig bei X so problematisiert? Mir ist da nicht viel eingefallen das liegt aber daran, dass ich mit Aufgabe 2 angefangen habe und für die erste dann wenig Zeit hatte
Naja, ich habe bei dem X den §32 I S. 1 und 32 II S. 1 genauer geprüft. Was ist eine Beschäftigung gegen Entgelt? Wie wirkt es sich aus, dass er nur gelegentlich und nicht dauerhaft mandatiert ist. In wie weit und ob er einen Vorteil daraus hätte. Bei W war die Sache ja irgendwie "klarer", da hab ich nicht so viel geschrieben.
 
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