Aktueller Inhalt von Tim.Pe89

  1. Tim.Pe89

    Hausarbeit Netzgestützte Modulabschlussarbeit 15.5-15.6.20

    Ich wäre gerne auch in der Gruppe dabei.
  2. Tim.Pe89

    Einsendeaufgaben EA 1 WS 2018/19

    Genau so habe ich es auch. Habe dann noch geschrieben, dass das KBS ein neuer Antrag ist, weil beim Telefonat durch den Eingungsmangel kein Vertrag zustande kam und durch das Schweigen des Alfred der neue Antrag (KBS) angenommen wird. Also habe dann den Vertragsschluss dadurch bejaht.
  3. Tim.Pe89

    Einsendeaufgaben EA 1 WS 2018/19

    Mir würde als Anspruchsgrundlage neben § 362 BGB den § 354 HGB einfallen.
  4. Tim.Pe89

    Einsendeaufgaben EA 1 WS 2018/19

    Habt ihr bei Aufgabe 1 auch den versteckten Dissens geprüft? Ich bin eher darauf aus zu argumentieren, dass ein Maklervertrag zustande gekommen ist, da Alfred die Anfechtungserklärung durch ein Büroversehen nicht absendet.
  5. Tim.Pe89

    Einsendeaufgaben EA 1 WS 2018/19

    Obwohl beim Architekten die Verbrauchereigenschaft gemäß § 13 BGB nicht besteht. Also nur ansprechen und dann aufgrund fehlender Verbrauchereigenschaft ablehnen.
  6. Tim.Pe89

    Einsendeaufgaben EA 1 WS 2018/19

    Habe auch an 652 BGB gedacht. Und die telefonische Vereinbarung dürfte doch ein Hinweis auf Fernabsatzvertrag § 312c BGB sein, oder?
  7. Tim.Pe89

    Einsendeaufgaben EA 1 WS 2018/19

    Bin auch dabei. Fange heute damit an. Nur zum Verständnis. Man muss 2 der 3 Einsendearbeiten bestehen, oder?
  8. Tim.Pe89

    Einsendeaufgaben SS 2018 EA2

    Hier nochmal eine Übersicht zum Pfandrecht: http://ids-verwaltung.de/download/C5fbe4e4fX125075b991eXY5306/Pfandrecht.pdf
  9. Tim.Pe89

    Einsendeaufgaben SS 2018 EA2

    https://lexetius.com/2014,3981 In dem Urteil ist es so, dass erst nach Einbringung sicherungsübereignet wurde. Also ging dort Vermieterpfandrecht vor. Kommt aber im Einzelfall immer auf den Zeitpunkt an.
  10. Tim.Pe89

    Einsendeaufgaben SS 2018 EA2

    Hallo, bei Aufgabe 1 ist relevant, dass die Sicherungsübereignung vor dem Vermieterpfandrecht entstanden ist. Daher hat im Fall die Sicherungsübereignung Vorwand. Gab da auch eine BGH-Entscheidung, dass es darauf ankommt, ob die in den Mietraum eingebrachte Sache dem Mieter noch gehört oder...
  11. Tim.Pe89

    Einsendeaufgaben EA 1 55105 WS 2017/18

    Das ist doch die zu Kurseinheit 2, wenn ich mich nicht täusche. Hat jemand schon etwas zu § 11 AÜG? § 3 EFZG mangelt es an der 4-Wochenfrist.
Zurück
Oben