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Danke an euch beide. Ich habe mich an das Prüfungsamt gewandt und die nachfolgende E-Mail erhalten:
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eine einmal erlangte Prüfungsberechtigung, in Ihrem Fall die Belegung des Moduls, bleibt erhalten. Sie müssen sich nur noch zur Prüfung anmelden.
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Na dann werde ich das mal tun!
Ich habe eben einmal eine Frage: Ich habe das Propädeutikum das erste Mal belegt, als es die Einsendeaufgabe als Klausurzulassungsvoraussetzung noch nicht gab. Habe die Klausur dann aber nicht geschrieben und das Modul als WH belegt. Habe ich es dann richtig in Erinnerung, dass man die Klausur...
Hallo zusammen,
@Mökki, mir ist bei Deiner Skizze jetzt eben nur aufgefallen bei der Prüfung wg. M: Hast Du hier den § 224 bzgl. gefährlicher Körperverletzung nicht geprüft?
@sxm unsere Beiträge haben sich etwas überschnitten.. Hast Du nur den § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 geprüft oder auch den §...
Rak Rega, wenn es für dich kein Problem darstellt, sozusagen die Arbeit für die stummen Mitleser mitzumachen, dann viel Glück bei Eurer neuen Gruppe :-).
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