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ich bin heute früh schweißgebadet aufgewacht und dachte ich habe meinen fehler gefunden - ich habe keine konkludente Vereinbarung des Gerichtsstands geprüft. Aber ich glaube die gibt es gar nicht, oder?
oh das mit dem Verbraucher hab ich auch, das hab ich oben vergessen, allerdings nicht mangels vertrag, sondern mangels verbrauchereigenschaft abgelehnt.
cool dann guck ich mir die EA mal an.
Guten Morgen!
Meine letzte Klausur liegt hinter mir und ich bin noch sehr skeptisch, was meine Lösung angeht, es erschien mir irgendwie schon fast zu fair. Vielleicht hab ich was übersehen. Wie erging es euch?
Sachverhalt in kurzen eigenen Worten für die Nachwelt:
S, dt. Staatsbürger, wohnhaft...
Ja, die ist da drin in der 17. Auflage. Allerdings ist sie in den Skripten nicht enthalten. Ob sie dann trotzdem Klausurthema werden kann? Macht der Prinz sowas?
ich glaub die aufgabe 4 ist mir nicht so doll gelungen. ansonsten bin ich aber ganz zufrieden. ich hoffe mit den ganzen Figuren, die ich gelernt habe, hab ich die bonuspunkte ausschöpfen können.
es betraf eine ältere EA, die ich zu Übungszwecken durchgearbeitet habe, da ging es um Erbrecht und die entsprechenden Artikel im EGBGB lauten jetzt halt anders, weil zwischenzeitlich die EuErbVO in Kraft ist.
Hab nicht drüber nachgedacht, dass der Sachverhalt ja das jetzt gültige Recht...
Hallo zusammen,
weiß jemand, ob es eine Übersicht gibt, wo man die Änderungen der 17. zur 18. Auflage des Jayme/Hausmann nachlesen kann? Habe schon gegoogelt aber nichts gefunden.
Im Rahmen der Klausurvorbereitung ist mir jetzt z.B. Art. 25/26 EGBGB aufgefallen. Ich habe aber ehrlich gesagt...
ich habe noch einen schlenker nach § 29 ZPO eingebaut. Nämlich, welches Recht überhaupt auf den Vertrag anwendbar ist, um den Erfüllungsort nach dem Recht zu bestimmen. Da das CISG ausgeschlossen ist, komme ich über Rom I (Rechtswahl der Parteien) dann zu deutschem Recht und bestimme den...
Art. 4 I, 5 I EuGVVO
Habe ich abgelehnt, weil nicht im Mitgliedsstaat ansässig.
Art. 6 I iVm Art. 25 I EuGVVO
Habe ich abgelehnt, weil keine ausschließliche Zuständigkeit vereinbart und auch keine Prorogatrion vorliegt
Rügelose Einlassung, Art. 26, I EuGVVO
gerade nicht, er rügt ja
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