@Damerl: ja, keine Frage, er wollte sich auf jeden Fall der Strafverfolgung entziehen. Aber das Mordmerkmal Verdeckungsabsicht, das ja hier dann nur in Betracht kommt, setzt voraus, dass nach Vorstellung des Täters die Tat, die er verdecken will, den Strafverfolgungsbehörden bislang unbekannt...