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Räumlicher Anwendungsbereich stimmt, dass ein Gericht eines Mitgliedstaates damit befasst sein muss, im nächsten Punkt wäre man dann raus, wenn der Beklagte zum Beispiel in China wäre
Es kommt auf den Wohnsitz des Beklagten an! Der muss im Mitgliedstaat sein, wenn nicht dann muss man schauen , ob ob sich die Zuständigkeit aus 18, 21,24,25 ergibt.
Staatsvertraglich kam meine ich noch nie dran. Ist auch nie in einer EA behandelt worden. Naja wie die Schein OHG :panik::panik:Die letzten 4 Klausuren sind bei moodle mit Lösungsskizze drin, wenn du in der Lernumgebung für SS 20 schaust
Hallo zusammen,
müssen wir für die Klausur auch sowas wie:
Wird das Gericht den Zahlungsbehelf erlassen?
Oder hat der Antrag auf Versagung der Vollstreckung Aussicht auf Erfolg ?
können???
Ich hab auch versucht es noch per Mail zusenden, aber meine mail wurde abgewiesen, es war zu spät, als mir aufgefallen ist, dass ich keine Bestätigung habe
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