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Laut den Infos seien alle E-Klausuren wie die ursprünglichen Präsenz-Klausuren konzipiert. Man kann also ziemlich sicher davon ausgehen, dass es die selben Klausuren sind wie Mitte März.
Und das ist halt auch mein Gedanke dabei. Für die FU wird ja klar sein, dass der ein oder andere mal einen Blick in die KE werfen wird - und wenn es nur für eine benötigte Definition ist.Schätze ich auch. Die Frage wird sein, inwiefern die Bewertung strenger ausfallen wird, da man ja auf sämtliche Materialien Zugriff hat.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Bewertungsmaßstab angepasst wird. Jeder Prüfling muss versichern, dass kein Material außer den Gesetzestexten genutzt wurde. Die Bearbeitungszeit bleibt auch. Dass das nicht zu kontrollieren ist, sehe ich als „Corona-Bonus“. Wenn die FU jetzt herangehen würde und kategorisch alles runterstuft, weil es theoretisch möglich gewesen wäre, zu täuschen, ist das aus meiner Sicht prüfungsrechtlich hochproblematisch.
Ja ok, dann habe ich mir das in Kombination mit diesem Absatz zusammengereimt:Woher hast du die Information, dass man versichern muss, kein Material außer Gesetzestexte zu nutzen? Die Erklärung, die abgegeben werden muss, lautet lediglich:
"Ich versichere hiermit, dass ich die vorliegende Aufgabe selbständig bearbeitet habe. Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass die oben genannte Prüfung in einer abweichenden Prüfungsform durchgeführt wird. Mir ist bewusst, dass ich mich damit im Rahmen einer etwaigen Anfechtung der Prüfungsleistung nicht mehr auf eine von der Prüfungsordnung abweichende Prüfungsform oder anders lautende Ankündigungen durch die Fakultät werde berufen können.“
Es ist lediglich erforderlich, dass man keine Dritte bei der Bearbeitung hinzuzieht.

Die letzten 4 Klausuren sind bei moodle mit Lösungsskizze drin, wenn du in der Lernumgebung für SS 20 schaust