Klausurbesprechung Klausur WS 2019/20

Ich habe in den EAs und den Klausursachverhalten dazu bisher nichts gesehen - du? Insofern gehe ich davon aus (verlasse mich darauf :haumichwech:), dass das nicht kommen wird.
 
Wird jedenfalls nicht mein Lernschwerpunkt. Bei solchen Randbereichen lese ich immer gerne einen Artikel oder ein Kapitel in nem Lehrbuch, wenn ich mit dem Lernen des "Hauptstoffs" durch bin. Viel Erfolg euch!
 
Hallo zusammen :-)
Die Fakultät hat nun die Prüfungsform- und termin bekanntgegeben.

Wenn ihr wollt können wir uns gerne hier gegenseitig motivieren und bzgl der Klausur austauschen.;-)

LG
 
Ich werde mich eher auf die bekannten Probleme konzentrieren - und den Umgang mit unselbstständigen Kollisionsnormen und einer inzidenten Prüfung noch mal ansehen. Bin mir allerdings unsicher, ob der LS die Klausur vielleicht etwas umfangreicher gestalten wird, weil wir ja (bis zu) drei Stunden Zeit haben werden. Auf der anderen Seite steht in der Info der FU, die Klausuren seien für zwei Stunden konzipiert. Schwierig auch einzuschätzen, ob der LS nun mehr von uns erwartet, als bei einer "normalen" Präsenz-Klausur.
 
Laut den Infos seien alle E-Klausuren wie die ursprünglichen Präsenz-Klausuren konzipiert. Man kann also ziemlich sicher davon ausgehen, dass es die selben Klausuren sind wie Mitte März.
 
Laut den Infos seien alle E-Klausuren wie die ursprünglichen Präsenz-Klausuren konzipiert. Man kann also ziemlich sicher davon ausgehen, dass es die selben Klausuren sind wie Mitte März.

Schätze ich auch. Die Frage wird sein, inwiefern die Bewertung strenger ausfallen wird, da man ja auf sämtliche Materialien Zugriff hat.
 
Schätze ich auch. Die Frage wird sein, inwiefern die Bewertung strenger ausfallen wird, da man ja auf sämtliche Materialien Zugriff hat.
Und das ist halt auch mein Gedanke dabei. Für die FU wird ja klar sein, dass der ein oder andere mal einen Blick in die KE werfen wird - und wenn es nur für eine benötigte Definition ist.
Vielleicht korrigiert der LS auch erst einmal alle Klausuren und wenn plötzlich ein Schnitt von 1,5 vorliegt, wird runtergestuft.
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Bewertungsmaßstab angepasst wird. Jeder Prüfling muss versichern, dass kein Material außer den Gesetzestexten genutzt wurde. Die Bearbeitungszeit bleibt auch. Dass das nicht zu kontrollieren ist, sehe ich als „Corona-Bonus“. Wenn die FU jetzt herangehen würde und kategorisch alles runterstuft, weil es theoretisch möglich gewesen wäre, zu täuschen, ist das aus meiner Sicht prüfungsrechtlich hochproblematisch.
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Bewertungsmaßstab angepasst wird. Jeder Prüfling muss versichern, dass kein Material außer den Gesetzestexten genutzt wurde. Die Bearbeitungszeit bleibt auch. Dass das nicht zu kontrollieren ist, sehe ich als „Corona-Bonus“. Wenn die FU jetzt herangehen würde und kategorisch alles runterstuft, weil es theoretisch möglich gewesen wäre, zu täuschen, ist das aus meiner Sicht prüfungsrechtlich hochproblematisch.

Woher hast du die Information, dass man versichern muss, kein Material außer Gesetzestexte zu nutzen? Die Erklärung, die abgegeben werden muss, lautet lediglich:

"Ich versichere hiermit, dass ich die vorliegende Aufgabe selbständig bearbeitet habe. Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass die oben genannte Prüfung in einer abweichenden Prüfungsform durchgeführt wird. Mir ist bewusst, dass ich mich damit im Rahmen einer etwaigen Anfechtung der Prüfungsleistung nicht mehr auf eine von der Prüfungsordnung abweichende Prüfungsform oder anders lautende Ankündigungen durch die Fakultät werde berufen können.“

Es ist lediglich erforderlich, dass man keine Dritte bei der Bearbeitung hinzuzieht.
 
Woher hast du die Information, dass man versichern muss, kein Material außer Gesetzestexte zu nutzen? Die Erklärung, die abgegeben werden muss, lautet lediglich:

"Ich versichere hiermit, dass ich die vorliegende Aufgabe selbständig bearbeitet habe. Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass die oben genannte Prüfung in einer abweichenden Prüfungsform durchgeführt wird. Mir ist bewusst, dass ich mich damit im Rahmen einer etwaigen Anfechtung der Prüfungsleistung nicht mehr auf eine von der Prüfungsordnung abweichende Prüfungsform oder anders lautende Ankündigungen durch die Fakultät werde berufen können.“

Es ist lediglich erforderlich, dass man keine Dritte bei der Bearbeitung hinzuzieht.
Ja ok, dann habe ich mir das in Kombination mit diesem Absatz zusammengereimt:
  • Auch die Prüfer/innen wissen um die Möglichkeiten und können ihre Bearbeitungen einer Plagiatskontrolle unterziehen. Die Verwendung von fremden Texten würde in diesem Fall als Täuschungsversuch gewertet.

Dass sich der Maßstab nicht ändert, ergibt sich aber hieraus:
  • Uns ist bewusst, dass das Format der E-Klausur die Möglichkeit bietet, parallel in den Studienbriefen, in Lehrbüchern oder juristischen Datenbanken nachzuschlagen. Die E-Klausuren sind inhaltlich so konzipiert, wie es die ursprünglichen Präsenz- Klausuren auch waren; es ist also nicht erforderlich und wird von Ihnen nicht erwartet, derartige Quellen hinzuzuziehen.

Wenn es nicht erwartet wird, ist der Prüfungsmaßstab doch derselbe wie bei einer Präsenzklausur.
 
Hallo zusammen,
müssen wir für die Klausur auch sowas wie:
Wird das Gericht den Zahlungsbehelf erlassen?
Oder hat der Antrag auf Versagung der Vollstreckung Aussicht auf Erfolg ?
können???
 
keine ahnung! meinst du so ähnlich wie in der einsendeaufgabe ws 2014/2015 und WS 2017/2018?
ich habe mir das noch nicht angesehen, aber da das noch nicht in den klausurbesprechungen vorkam, könnte das mal abgefragt werden.... ich habe schon unternehmensrecht und zpo geschrieben und in beiden fächern kam etws eher untypisches dran... von daher kann ich mir alles vorstellen :D
 
oh, das kann ich leider auch nicht beantworten :-(
weißt du ob mal etwas mit einer staatsvertraglichen regelung drankam?
ich schau hier gerade irgednwie auch alle altklausuren, die ich finden konnte durch...
 
Staatsvertraglich kam meine ich noch nie dran. Ist auch nie in einer EA behandelt worden. Naja wie die Schein OHG :panik::panik:Die letzten 4 Klausuren sind bei moodle mit Lösungsskizze drin, wenn du in der Lernumgebung für SS 20 schaust
 
Ich hatte mal einen Fall gelesen, dort ging es um die Vollmacht. Und weil keine Vorschriften in Rom II/II zu finden waren, wurde dieser Fall über das EGBGB gelöst.
EA 1 WS 17/18
 
"Wie sieht es mit dem EGBGB aus??"

S. Anhang

Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt a.M.
 

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