Ich halte spanisches Recht nur möglich wegen Art. 4 III. Bei Art. 4 I lit. a, 19 I, II vertrete ich die Auffassung, dass das mit der Zweigniederlassung nicht zieht, da K wusste, dass die Hauptverwaltung in Portugal sitzt.
Oft ist der anderen Vertragspartei gar nicht bekannt, wo sich die...