zur Problematik des fehlenden Rechtsnachfolgevermerks in der Abwandlung:
BGH, Urteil vom 29-06-1981 - II ZR 142/80 (Hamm): " Wer einen Kommanditanteil durch Abtretung erworben hat, haftet, sofern der Rechtsvorgänger die Haftsumme eingezahlt hat, den Gesellschaftsgläubigern auch dann nicht, wenn...