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Dann lass uns mal noch die Unterschiede angehen:
1 B (+), da nur historisch bekannt und D (-), da es sich nach meinen Recherchen lediglich um eine andere Bezeichnung für Untersuchungsgrundsatz handelt, z.B. hier http://www.rechtslexikon.net/d/inquisitionsmaxime/inquisitionsmaxime.htm
7 A...
Ich steh' grad auf dem Schlauch :confused:
2 B ist doch: Obwohl das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, hat der T ein uneingeschränktes und nicht einschränkbares Akteneinsichtsrecht, das er über seinen Verteidiger geltend machen kann.
Wenn du 2 C meinst, das habe ich ja auch als...
Hallo,
konnte das Thema noch nirgendwo finden. Bin aber momentan im Spanien-Urlaub und daher online kurz angebunden. Deshalb hier nur kurz der Link:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-arnsberg-urteil-11-k-969-14-studium-grundgebuehr-fernuni/
BG
Rol
Für die Fallbearbeitung nehme ich das hier:
http://www.beck-shop.de/Rauscher-Klausurenkurs-Internationalen-Privatrecht/productview.aspx?product=12245877
kann aber zum Inhalt noch keine Auskunft geben.
BG
Ich gehe zumindest nicht davon aus, dass sich die Änderung der quantitativen Bewertung (CP) auch auf den tatsächlichen Prüngsumfang der Klausur auswirken wird. :ohyeah:
So ein Mist auch. Aber abwarten, so schnell wird das Einweggesetz nicht angeschafft. :wall:
Allerdings konnte ich bei dtv bisher nur eine Ausgabe für Völkerrecht finden. :-(
Ja hier auch.
Internationales Gedöns ist zwar im richtigen Leben auch meistens teurer.
Aber gibt es den wirklich keine Alternative zu dem sauteuren Jayne irgendwas Schriebs?
Du meinst mit "Prinz von Sachsen Gessaphe" ist Skript Teil 3 gemeint? Ich hätte eher auf das Buch von 2014 getippt.
Auf jeden Fall gibt es dazu keine eindeutigen Angaben, im Lit-Verz. findet sich nur:
SACHSEN GESSAPHE, VON, Karl August / NEUMAIER, Markus,
Zwangsvollstreckungsrecht...
Bist du sicher, dass die genannten RN auf die Ausgabe von 2006 verweisen?
Eine ausführliche Quellenangabe zum im Skript verwendeten Kurzzitat: Prinz von Sachsen-Gessaphe kann ich beim besten Willen nicht finden. Die RN im Buch von 2006 sind außerdem nicht fortlaufend, womit die Angaben im...
Korrektur:
3-B Ich habe die Antwort überprüft und werte sie jetzt als falsch. Der äußerst unbestimmten Formulierung des § 29 II VwVfG stehen doch eine Reihe von Spezialregelungen gegenüber die dem "stetigen" Vorrang entgegenstehen. Zudem ist die Einschränkung "Außerhalb des Verfahrens" im...
Meine Lösungen:
1. B C D
2. A - (nicht sicher, aber A erscheint am wenigsten unwahrscheinlich)
3. D
4. A C D E
5. C D
6. A D
7. A
8. C E
9. B C
10. B D E
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