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@ Hash
Im Übrigen reserviert A dem B die Weinflaschen, meinst du, nicht anders als dem C - mit dem Unterschied, dass dieser aufgrund seines Stammkundenstatus eine Preisermäßigung erhält, falls du das meinst. Du willst mir also mitteilen, dass es sich dabei schon wieder um kein Angebot handelt...
Und in Fall 2 dann folgendermaßen:
Invitatio (+)
Angebot des C (+)
Annahme durch Händler (Auftragsbestätigung falschen Inhalts) (+)
Händler verweigert Lieferung wegen (Widerruf aus § 121 BGB) -> kommt auch Irrtum gem. § 119 BGB in Betracht? Wäre ja immer selbstverschuldet... wohl nur § 121...
Da die Bearbeitung begonnen hat, kann ja jetzt diskutiert werden. Also in Fall 2 hat der Händler ja eine falsche Auftragsbestätigung abgeschickt, § 150 BGB kann dann zwar erwähnt werden, liegt aber nicht vor. Kann der Kunde auf Lieferung des vergünstigeten Weins bestehen? Warum nicht? Irrtum...
Ja. Im Übrigen ist der Bearbeitungsbeginn des Moduls BGB II, EA 1 und 2 der 01.10.2014 (Studien- und Prüfungsinformation für das Wintersemester 2014/2015, S. 44)
Studienservice veröffentlicht genau wie fernuni-hilfe.de nützliche Tipps und Hinweise zu Hausarbeiten im Studium an der Fernuni Hagen. Im Gegensatz zu hier werden diese Beiträge jedoch nicht immer veröffentlicht, was sich seltsamerweise nicht immer aus dem Inhalt der publizierten Tipps entnehmen...
Also, Fall Nummer zwei ist raus. Geht um einen Weinhändler. Invitatio ist zu bejahen. Hier gehts um die Annahme (-frist) bzw. das Angebot dann. Verhält sich ähnlich dem Globus-Fall in den Lernskripten - will heißen, der Deal steht. :-) Zu Fall zwei lässt sich sagen, dass hier wohl ein Irrtum...
Also, wie bereits bei der Zeitungsanzeige, schon wieder das Angebot definieren meinst du?! Habe ich nicht gemacht. Mach einfach "Angebot durch K" oder "Angebot durch Anruf" - die Definitionen sind dann egal.
Natürlich greift § 150 Abs. 2 BGB! Und im Weiteren hat K das Angebot dann angenommen, und zwar frist und formgerecht zum 19.06. - V wusste um den Inhalt des Briefes bzw. musste Kraft Schuldverhältnis mit der Annahme rechnen und hatte den Brief deswegen nicht abgeholt, weil er mit eben dieser...
Vllt. ist es an dieser Stelle erstmal besser, kurz meine Meinung anzuschneiden:
Invitatio da Zeitungsanzeige, V dreht Angebot (§150 BGB) ;-), K nimmt an. :-D
Lösung: Der Architekt hat (unter Berücksichtigung der invitatio ad offerendums- Theorie) bewusst kein Angebot abgegeben, was für einen objektiven Betrachter jedoch anders zu bewerten ist. Wäre der Unternehmer seiner Informationspflicht nachgekommen und eine Bestellbestätigung verschickt, hätte...
Ist denn überhaupt ein Vertrag entstanden? § 147 BGB besagt, dass das Angebot unter Anwesenden, dazu gehören Telefonate laut Studienbrief, nur sofort angenommen werden können.
Auf welche Hefte bezieht sich diese Einsendearbeit? Normalerweise dürften nur die Hefte 1 und 2 Gegenstand dieser EA sein. Für eine Antwort wäre ich dankbar.
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