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Hallo zusammen!
Wie ist das Prozedere wenn man alle Klausuren bestanden hat?
Kann man dann schon seine erbrachten Leistungen einreichen (Um evtl. den Erhalt des Abschlusszeugnisses zu beschleunigen), oder geschieht dies immer nur in Verbindung mit Erhalt der Note der Bachelorarbeit?
Bei mir ist es zwar ein anderer Lehrstuhl, sollte mich aber ebenfalls mit dem Lehrstuhl in Verbindung setzen.
Eine Antwort auf meine Email bekam ich ca. 1,5 Wochen später. Eine Bestätigungsmail seitens des Lehrstuhls gab es bis dato nicht.
Wie verhält es sich denn mit der Klausuranmeldung zum LL.M., wenn man alle Klausuren bestanden hat und die Bachelorarbeit aber erst nach dem Zeitraum abgibt wo die Klausuranmeldung bereits geschlossen ist?
Kann man sich da unter Vorbehalt anmelden bzw. wird dies zugelassen?
Das Thema beim Lehrstuhl Kubis hört sich wirklich sehr interessant an!
Das Thema "Legal Tech" ist ja seit ein paar Jahren in aller Munde...
Damit würde ich mich gerne auseinander setzen!
Hallo zusammen,
Das Modul Rechtsgeschichte 55305 aus dem LL.M. dürfte wohl für das Modul EM Rechtsgeschichte 55501 aus dem EJP anrechenbar sein?
Allerdings hat das Modul im LL.M. einen Workload von 300h und bei dem EJP "nur" 150h....
Es wäre toll, wenn wir hier gemeinsam alle...
Hallo Käffchen,
erstmal Herzlichen Glückwunsch zu den notwendigen Modulen!
Habe soeben mein 15. Modul bestanden (ZPO) :freu2:...
Bin daher auch im WS 18/19 dabei...
Kann es ebenfalls kaum abwarten...:allsmiles:
Hallo zusammen!
Sind die Antworten in der Klausur auch in deutscher Sprache zulässig?
Bei dem Wahlmodul des LL.B. (Introduction to the American Legal System) kann man meines Wissens die EAs und sogar auch die Klausurantworten in deutscher Sprache verfassen.
Dank Schnecke für die Rückmeldung!
Ich hatte lediglich die 2 Wochenfrist im Kopf und dachte alles darunter wäre dann die Abmeldung immer mit Angabe von wichtigen Gründen.
Vielen Dank nochmals.
Hallo zusammen!
Gibt es jetzt wieder eine Änderung bzgl. der Abmeldung/Rücktritt von Klausuren?
Es war doch bis SS 2017 bis spätestens 14 Tage vor der Prüfung ohne Angabe von Gründen.....
Hey tweety,
ich habe mir die Podcasts zur ZPO I von Dr. Fervers ebenfalls angehört.
Bin auch davon begeistert!!!
Leider habe ich den Crashkurs ebenfalls nur zum Erkenntnisverfahren gefunden...Dort spricht er von einem Skript für die Studenten wo die Lösungen ausformuliert sein sollen... Habe...
Danke!
Hab in Moodle eine Rückmeldung von Lehrstuhl gelesen, wonach jede EA grundsätzlich im Gutachtenstil zu lösen ist...
Ich würde jetzt mit
Fraglich ist, ob die Klage des U während des laufenden Insolvenzverfahrens zulässig ist beginnen,
Die Unzulänglichkeit gem. § 89 I InsO einbringen...
Hallo zusammen!
Soll die 1. Frage als Gutachten verfasst werden?
Ich tue mich gerade recht schwer damit, da ich einfach sagen würde, dass die Klage der U unzulässig ist (Grundsatz par conditio creditorum, Beendigung des Prioritätsprinzip).
Was meint ihr?
Geht ihr eigentlich auf § 3 III EFZG ein?
Demnach müsste das AV ununterbrochen 4 Wochen bestanden haben damit § 3 I EFZG greift.
Habe es jetzt so geschrieben:
Mangels anderweitiger Angaben im Sachverhalt bestand das AV etc.
Oder wäre es sauberer die Prüfung hier zu beenden u mit einem...
Aufgabe 1 habe ich ebenfalls so gelöst.
Bei Aufgabe 2 habe ich hier zu Beendigung durch Anfechtung genauer die
§142 I BGB i.V.m § 123 I Alt. 1 BGB
stehen.
Weiterhin zur Frage 2 habe ich mich dazu entschieden, dass die O "Recht zur Lüge" hatte. Fragen zu Vorstrafen sind nur dann zulässig wenn...
Die Bachelorarbeit sowie das Seminar, sind teil der "Ersten Prüfung" und daher unumgänglich.
Es geht eher um die Frage, ob man den anderen Teil, also sprich die 3 Wahlmodule des LL.B. durch die Ergänzungs- und Vertiefungsmodule der "Ersten Prüfung" sich anrechnen lassen kann.
Habe dies bzgl...
Die "Erste Prüfung" setzt sich ja aus dem LL.B. und Ergänzungsstudien zusammen.
Intressent wäre dann hierbei, ob man den LL.B. unabhängig vom Bestehen der stattlichen Pflichtprüfung bekommen würde, wenn man 210 CP aus dem Studiengang "Erste Prüfung" hat.
In meinem Fall, wurde ja die Hausarbeit als 2. Versuch für meine damalige Klausur gewertet.
Ich wollte eigentlich die Klausur ausgleichen oder zumindestens die Möglichkeit dazu haben.
Normalerweise müsste ich jetzt BGB 2/1 für HA bestanden haben und die Klausur aus dem WS 14/15 müsste als 1...
Vorallem hatte ich ja in BGB 2 -also im alten Modul- eine Klausur geschrieben und nun wurde mir die Hausarbeit als 2. Versuch angerechnet... siehe Grafik
Hallo Mario,
Ich habe Arbeitsvertragsrecht nur belegt (SS 13), bekomme aber nach erfolgreichem Abschluss 10 CPs laut Prüfungsamt.
Für BGB II/1 habe ich nun 10 CPs erhalten, also nur für die Hausarbeit.
Und dazu muss ich noch die Klausur in BGB II/2 schreiben.
Kurzum sieht die Verteilung nun so...
Hallo zusammen!
Beide "großen" Module BGB 2 und Arbeitsvertragsrecht wurden im SS 2013 belegt.
Die Hausarbeit (BGB II/1 habe ich im SS 2015 bestanden.
Ich habe nun folgende Antwort vom Prüfungsamt erhalten:
Sehr geehrter Herr ...,
eine Anrechnung des Moduls BGB II/2 kommt nicht in Betracht...
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