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...die "Studienpläne" sind Vorschläge der FernUni. Je nach Vorwissen und eigenen Prioritäten kann man davon auch abweichen. Es ist grundsätzlich möglich, das Studium auch in weniger als 6 Semestern zu schaffen, erfordert halt mehr Abrbeit und vor Allem Disziplin!
Wenn man nicht nebenbei Geld...
verstehe, d.h. Du studierst nicht Wirt-Inf, denn da kann man schon ausgleichen (PO § 19)
Braucht man bei Inf. nicht auch noch ein Nebenfach? Sag nicht, Du hast da Wiwi ;-)
..also keine 90 sondern 60 Punkte?....hm von erst 150 Punkten über 90 nun bei 60...:whistling:
Jedenfalls braucht man 25% von den maximal möglichen Punkten! Und das gilt nicht nur für W-Infs, sondern auch für WiWis, ReWis, und vermutlich auch für KuWis usw.
Ich hab mal zu ner Klausur (IPR) ausgedruckte Gesetze mitgenommen (Rom etc.). Einer von der Aufsicht hat die kurz durchgeschaut, ob's auch wirklich die zugelassenen Normen waren und gut war's.
Ob die das bei der AO mit 152 Seiten auch mit machen...:confused:
aber ich bin sehr sicher, dass du...
..oh, BA und SA zählen bei Euch jeweils gleich und auch nur soviel wie eine Wahlmodulklausur...bei uns zählt die Bachelorarbeit dreimal so viel wie die SA und letztlich 30% der Gesamtnote (BA und SA zusammen also 40%)...hat Vor- und Nachteile ;-)
Wenn Du mal ne Klausur verbockst.. so what, zählt...
...es handelt sich ja hier nicht um eine Behörde, sondern einen Verein, der Interessensvertretung von Landkreisen wahrnimmt. Insofern kann es schon sein, dass man mit "Referent/in" nicht die typische Position im höheren Dienst, und mit "beamtenrechtliche Grundätze" nicht das Beamtenrecht an sich...
Also wenn Du die Voraussetzungen erfüllst, und Dich schon so damit beschäftigt hast, solltest Du m.E. Deine Unterlagen hin schicken - hast ja noch ne Woche Zeit zum Brüten
...weil Du danach suchst, denk ich mal.
Hast Du denn das Studium zum nichttechnischen gehobenen Verwaltungsdienst absolviert und Erfahrung im kommunaler Verwaltung?
Beim LL.B gibt's auch 10 ECTS, aber für die Gesamtnote zählt das Seminar 10% und damit mehr als dreimal so viel wie eine Modulabschluss-Klausur! Also lohnt es sich schon, entsprechend Aufwand dafür zu betreiben!
Also im ersten Hinweis wurde ja schon auf KE 1 eingegrenzt. Im zweiten Hinweis nochmal auf Körper/Leben und Diebstahl.
Wie genau braucht ihr's denn noch? Wollt ihr nicht gleich nach dem Klausurtext fragen?
Ich finde auch, dass es Unsinn ist, bestandene Prüfungen und Ausbildung etc. zu annullieren. Aber das ist vermutlich in der Prüfungsordnung der Uni so geregelt.
Wenn das Fälschen des Zeugnisses eine Straftat war, was mit hoher Wahrscheinlichkeit der Fall sein dürfte, dann ist das extra zu...
ich weiß ja nicht, wie das bei Euch Wiwi-lern ist, in Jura kannst Du froh sein, wenn überhaupt, in einer Zusammenfassung eigene Gedanken zu bringen, ansonsten ist ca. 99% der Arbeit von anderen übernommen - also jeder Satz mit einer oder mehreren Fußnoten versehen.
Bei einer Seminararbeit ist Schwerpunkt nicht Dein eigener Beitrag zu einem Thema, sondern dass Du ein Thema überhaupt "wissenschaftlich" bearbeiten kannst. Sprich: Thesen, Meinungen, Bewertungen etc. anderer zum Thema zusammenzutragen und evtl. selbst zu bewerten. Jeden Gedanken, den Du in...
Der Gedanke ist sicher nicht abwegig. Wenn doch ein "Rückschein" belegt, dass die Arbeit angekommen ist, was soll dann der Anruf? Auf dem Deckblatt der Arbeit steht ja drauf, von wem und für wen sie ist, oder?
Ich verstehe die Aussage so, dass man 50 Quellen zum Thema studieren sollte.
Im LitVZ müssen dann mind. 15 aufgeführt sein. Die Arbeit muss mind. 40 Fußnoten enthalten, die dann weitere Quellen ( z.B. Urteile) enthalten können.
Die 15/40 Anforderung ist also k.o. Kriterium, die 50 eine Empfehlung.
Also ich hab vor ca. drei Jahren auch mit Citavi begonnen und es dann wieder aufgegeben, weil man juristische Quellen händisch eingeben musste. Arbeite seitdem mit Word und Excel. In Word schreib ich bei der Fußnote die Quelle in Kurzform und Seite bzw. Rn, zusätzlich in Excel eine Liste aller...
Belegen kannst Du ja so ziemlich was Du willst. Kannst also im ersten Semester 10 Module belegen, kostet ca. 1200 Euro, bearbeitest dann z.B. die ersten 6 (Zeit hast Du ja anscheinend), und entscheidest dann zur Prüfungsanmeldezeit, welche Prüfungen zu schreiben möchtest (und darfst).
Zur...
Zum einen dürfte Dein Barwertergebnis falsch sein, zum Anderen:
Barwert ist der Wert, der HEUTE der abgezinsten Summe der künftigen Zahlungen entspricht.
Man könnte auch sagen: wenn ich heute den Barwert zum gegebenen Zinssatz anlege, dann kann ich den gewünschten (Auszahlungs)betrag über die...
Bist Du grad im ersten Semester und hast Propädeutikum, BGB I, und Rechnungswesen belegt? Dann hättest Du für das dritte Semester ja schon 3 Prüfungen, wenn Du diese bis dahin bestehst.
Wenn Du bisher noch keine juristische Hausarbeit geschrieben hast, würde ich Dir dringend empfehlen, erst mal nur eine zu schreiben. Dabei würd' ich mit StaatsR anfangen, denn bei BGB gibt es "verschärfte" Anforderungen.
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