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Haha...das sag ich dir ;) Mut zur Lücke habe ich auch...:haumichwech: Ich hoffe auf so ne schnuckelige außerordentliche Kündigung gerne auch mal mit Verdacht :victorious: auf den Rest eher nicht so...
nein es gibt keine Stoffeingrenzung...nach den Aussagen von Pusheen und StefRup bin ich irgendwie unmotiviert ;) Tatsache ist, dran kommen kann alles...
Hi :-)
ich versuche gerade herauszufinden welches Thema die Klausur haben könnte und tendiere eigentlich zur außergerichtlichen Kündigung, wenn ich mir allerdings die Themen der letzten Jahre so anschaue werde ich immer unsicherer :-( Habt ihr Ideen?
ja, habe mir auch sagen lassen man solle das Modul genau abpassen... im SS macht das wohl Kubis und WS ein anderer Lehrstuhl, da soll die Duchfallquote unter 90% liegen ;)
na ich weiß ja nicht...bei einer HA genießt man doch ohnehin schon die Vorzüge des Zugriffs auf sämtliche Unterlagen und Datenbanken, so eine Rosinenpickerei finde ich nicht wirklich gut und auch nicht sinnig für die Vorbereitung auf folgende Semester....was machen eben diese Studenten denn dann...
Die Skripte von Hemmer habe ich zu Hause, aber hier sieht man das auch...
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/reichold/lehre/copy2_of_ws_1415/arbeitsrecht_I/materialien-arbeitsrecht-i/ss-7-2013-feststellungsbegehren-bei-beendigung-des-arbeitsverhaeltnisses-inkl.-faelle
auf...
Aus dem Grund habe ich es auch nur kurz zusammengefasst...das ist m.E. ein wichtiger Punkt, der gerne einmal über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Kündigung entscheidet und somit nichts ist, was "mal eben" einfach weggelassen werden kann. Spiele ich nun das Ganze gedanklich als reale...
die Kündigung scheitert hier auf gar keinen Fall an einer Nichtanhörung des BR, da es keinen gibt. Hab das bei der "Begründetheit" als 3. Punkt geprüft. Habe dies wie folgt geschrieben:
Gemäß § 102 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung zu hören. Dem Sachverhalt...
Hab das mit dem BR kurz angesprochen und mangels BR als Entfall der Anhörungspflicht gewertet zumal das ja BetrVG ist und nicht KschG, in dem Fall bin ich der Meinung "besser haben als brauchen" :haumichwech:
Ich gehe da gar nicht drauf ein, sehe im Sachverhalt kein Problem dazu. Ich prüfe stumpf die außerordentliche Kündigung in all ihrer Pracht mit „an sich“ Grund und Interessenabwägung. Hänge allerdings noch bei der Formulierung der Zulässigkeit :)
wie habt ihr eure Gliederung? Ich bin wie folgt vorgegangen (ich lasse mal Definitionen und Subsumtionen weg, da dies den Rahmen sprengen würde )
A. Anspruch der Y - GmbH gegen F auf Ersatz des Schadens am Lieferwagen
Die Y- GmbH könnte gegen F einen Anspruch auf Zahlung von 20.000 Euro...
ach trotzdem...:down:das ist ja per Definition DER Anfängerfehler überhaupt, welcher hätte in meinem Fortschritt des Studium wirklich nicht mehr geschehen dürfen. Aber ok, besser in ner EA als in einer Klausur...Lektion gelernt :haumichwech:
jo..wer lesen kann ist klar im Vorteil...habe mich dann mal schön vertan in der Zeit. Hab da auch 2015 gelesen statt 2018, demnach ist F bei mir noch in der Probezeit...naja Arbeit ist weg, da kann man nichts machen.
Als ich glaube generell nicht, dass die Frage einer Karriere durch den BoL pauschal beantwortet werden kann, hinzu kommen doch Fragen der Vorbildung etc. gerade wenn der BoL an der Fernuni erworben wurde, ferner kommt es darauf an wie man sich selbst verkaufen kann. Sofern zuvor eine Ausbildung...
ich hab das Mitverschulden des Arbeitgebers nicht gesondert geprüft...allerdings auch angesprochen bei meiner Begründung der mittleren Fahrlässigkeit und der Frage ob man seinem Verhalten einen schweren Vorwurf machen kann. Letzlich komme ich auch auf eine Haftungsmilderung und bei Frage B auf...
also §§ 4 bis 7 KSCHG finden auch Anwendung auf Kündigungen die nicht unter das KSchG fallen. Finde den Fall aber auch etwas übertrieben für den "Bachelor" zumal exakt dieser Fall selbst für die Gerichte nicht klar war :hammer: 2 Instanzen haben die außerordentliche Kündigung abgelehnt...erst...
ich prüfe auch beides...die Fahrlässigkeiten sowie Vorsatz prüfe ich ebenfalls, in der 2 Std. Klausur würde ich es anders machen, aber bei den Einsendeaufgaben mit allen Unterlagen mache ich das lieber sorgfältig...auf den Urteilstil soll ja eher verzichtet werden und der Grad der Fahrlässigkeit...
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