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So habe ich das:
§ 130 I Nr. 1 InsO (-), da K keine Insolvenzgläubigerin ist
§ 131 I Nr. 1 InsO (-) aus demselben Grund
§ 132 I Nr.1 InsO (-), keine Kenntnis über Zahlungsunfähigkeit
§ 133 I InsO (-), ebenfalls wieder Unkenntnis
Die anderen kamen von vornherein nicht in Betracht.
Und noch mal zum Fall 2. Da hab ich was durcheinander gebracht und evtl. für Verwirrung gesorgt.
Der § 92 II InsO dürfte aber eigentlich dennoch nicht greifen, weil sich der auf den Rechtserwerb nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bezieht, nicht im Eröffnungsverfahren.
Mir fällt gerade noch auf, dass im Fall 1 das Insolvenzverfahren erst beantragt wird. Das heißt, hier liegt ja noch gar keins vor, sondern ein Insolvenzeröffnungsverfahren, weshalb §§ 130 ff. InsO ja gar nicht in Betracht kommen oder?
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Oh, ich habe gar nicht mehr gesehen, dass hier gepostet wurde. Also bei 1. habe ich auch raus, dass der Insolvenzverwalter nicht anfechten kann (wegen § 142 InsO). Bei Frage 2 habe ich ebenfalls raus, dass die Zwangshypothek keinen Bestand hat. Bei 3. bin ich auch über den § 985 BGB gegangen mit...
Auf Fernstudium-Guide kann man sich Musterlösungen für die letzten Klausuren kaufen für ca. 15 Euro. Klingt erst mal blöd und teuer, aber die sind wirklich hervorragend und reichen von 2007 bis 2021. Ist jetzt wahrscheinlich etwas spät, aber zur Not für nächstes mal.
Ich versuche gar nicht erst an Musterlösungen ranzukommen, das scheint ja eine Mission Impossible zu sein. Danke aber für die Links zu den alten Klausuren. Ich übe die auf jeden Fall auch so durch.
Ich hätte noch mal eine Frage: Die Multiple-Choice-Fragen lassen sich doch vermutlich...
Ich drück euch die Daumen! ;) Geschrieben hab ich auch, aber irgendwie fand ich es schlecht. Das geht definitiv besser. Ich hatte mich eh erst auf den letzten Drücker entschieden mitzuschreiben, also geschenkt.
Ich hab den zweiten auch so gelöst... Am Ende hab ich noch eingebaut, dass es auch nichts bringt, dass er sich darauf beruft, er hätte das Geschäft aufgegeben, weil nichts davon steht, dass er das eingetragen oder bekannt gemacht hätte. Allerdings passte das nirgends rein. Ich habs halt ans Ende...
Ich hab den Kurs nicht nachbelegt, weil bei mir nur noch die Klausur fehlt. Deswegen habe ich auf Moodle keinen Zugriff. Was genau steht denn da? Den Prüfungsinformationen nach bin ich davon ausgegangen, dass auch andere Unterlagen, sofern sie nicht in Buchform sind, erlaubt sind. Also auch...
Die Zeit fand ich auch sehr kritisch. Bisher ist mir das bei jeder E-Klausur aufgefallen. Handschriftlich hätte ich wirklich Probleme bekommen. Und dann nur zwei Stunden... Das wäre garantiert nichts geworden. Und dann wird ja immer eine Lösungsskizze empfohlen. Wenn ich die tippe, dann mache...
Stimmt, das gab es ja auch wieder. Na dann, hat ja niemand was zu verlieren, außer die Zeit, die man aufgebracht hat und noch mal aufbringen muss, um sich wieder vorzubereiten. Aber damit kann ich leben.
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