Ahhh, also dann nochmal :D Normalerweise erlischt das Widerrufsrecht nach spätestens 6 Monaten, ABER nur, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß entsprechend den Anforderungen des §360 1 über sein Widerrufsrecht informiert wurde, das wurde die Visagistin hier aber nicht, also darf sie es immernoch...