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Die Annahme ist nicht relevant bei Aufgabe 1?Muss ich denn bei Aufgabe I auch auf die Annahme eingehen?
Das habe ich komplett außen vor gelassen, weil es m.M.n nicht relevant für die Aufgabe ist.
Ich meine nicht die Annahme von K vom Angebot sondern die Annahme des Pakets !!!!!!!!!!!!!!!
Hallo :)
wie habt ihr denn die aufgabe 2 begonnen? Habt ihr das ergebnis von 1 erstmal zusammengefasst?
wie lautet denn bei euch der obersatz :/
hallo
Nee! Es heißt doch in der Aufgabenstellung, dass wir davon ausgehen sollen, dass ein Anspruch entstanden ist.
1. Anspruch entstanden
2. Möglicherweise ist der Anspruch aufgrund des WR Rechts nach §§ 312, 355 BGB erloschen.
Klick Dich evtl. auch mal durch den Thread, einige Seiten zuvor gab es hierüber auch einige Beiträge.
Für mich ist eine Wiederholung des Sachverhalts überflüssig, da in der Aufgabe explizit steht,
dass ein Anspruch des V gegen K entstanden ist.