Ich habe die Sache mit der Rechtsfolge, also ob ex tunc oder ex nunc direkt beim ersten Punkt Zulässigkeit der Anfechtung im Arbeitsrecht mit untergebracht. Ob das jetzt so galant ist, weiß ich nicht, aber ich wüsste sonst auch nicht, wo ich es unterbringen soll, da man ja auf die Rechtsfolgen...