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Guter Punkt, hab ich im ersten Moment gar nicht dran gedacht. Stimmt dann ist es eine GbR weil die PartG einen schriftlichen Vertrag voraussetzt.Hallo zusammen!
Da Maler bzw. Künstler ja unter die freien Berufe fällt, können sie gar kein Handeslgewerbe führen. Ich hab auch nur Abgrenzung GbR, OHG und PartG und bin zu dem Schluss gekommen, dass es sich hier um eine GbR handelt![]()
Ich sehe nicht so ganz welchen Unterschied das für die Beantwortung der Frage macht. Angenommen B haftet nach § 179, dann spielt es für den Anspruch keine Rolle ob B sich das Geld z.B. weil er als Gesellschafter gehandelt hat, von der Gesellschaft wiederholen könnte weil das nur das Innenverhältnis betreffen würde.Hallo zusammen !
ich habe eine kurze Verständnisfrage zu Aufg. 2.
Ist B als Gesellschafter oder als Privatperson gemeint?? Ich finde die Fragestellung nicht eindeutig..
Danke&VG
Genau der Schaden beträgt 2500€, nämlich das positive Interesse. Absatz 2 beschränkt den Schaden ja auch auf das negative Interesse wenn der Vertreter ohne Vertretungsmacht gutgläubig war (was hier ja nicht der Fall war).Frage: Berechnet ihr hier den Schaden? Ich würde hier über positives Interesse gehen, da er davon ausging, ein Bild im Wert von 10.000€ für 7.500€ zu erhalten, somit Schaden wegen entgangener Vermögenserhöhung i.H.v. 2.500€. Oder sagt ihr, weil kein KV zustande kam und S nicht geleistet hat hat er auch keinen Schaden? Der § 179 BGB ist ja meines Wissens nach genau für diese Fälle, bei denen der KV eben nicht zustande kam, weil der Verkäufer gar keine Berechtigung hatte...
aber gibt es überhaupt einen §, in dem explizit steht, dass freie Berufe kein Handelsgewerbe gründen können?[/QUOTE
Gibt es so eindeutig auch nicht. Das wird meines Wissens abgeleitet aus § 15 II EStG i. V. m. § 5 II GewStG, weil nur für diejenigen Gesellschaften oder Tätigkeiten, die nach diesen Vorschriften Gewerbe- oder Handelsbetrieb sind (und das sind die freien Berufe im Normalfall nicht) das HGB oder GmbHG oder AktG überhaupt anwendbar sind, im Zweifel entscheidet das zuständige Finanzamt.
Habe ich aber auch nicht drin (ich glaube auch nicht, dass so ein Umweg verlangt oder erwartet wird...)