Ähm, und mir fällt gerade auf, dass als AGL für K nicht nur § 823 I in Frage kommt, sondern auch § 7 bzw. § 18 StVG, was ja auch wieder bei der Zuständigkeit in Aufgabe 1 und bei der Frage des Verschuldens in Aufgabe 3 zumindest kurz Erwähnung finden müsste... oder bin ich jetzt total auf dem...