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Da beruhigt mich sehr, dass ich scheinbar nicht alleine Probleme mit Aufgabe 1 hatte. Ich bin über § 48 InsO gegangen, habe mich aber ziemlich verzettelt und ahne nichts Gutes.
Hat schon jemand mit der EA 1 angefangen?
Ich habe jetzt die Fragen beantwortet und nicht im Gutachtenstil geschrieben.
Eigentlich bin ich fertig, habe aber gerade mal 3,5 Seiten.
Ich habe im Online-Übungssystem übrigens nur EA 1 gefunden. Wird EA 2 noch freigeschaltet oder gibt es doch nur 1 EA in diesem Semester? In Moodle ist zumindest ein Link zur EA 2, der mich aber nicht dort hin führt!
Ich bin auch gerade dabei die EA zu lösen.
Probleme habe ich gerade bei Teil 2, Aufgabe 3.
Welche Anspruchsgrundlage legt ihr zugrunde?
Oder habt ihr etwas Ähnliches gefunden?
Grundsätzlich kann der Eigentumsvorbehalt auch erst bei der Übergabe erklärt werden. Aber eben nicht nur ausdrücklich, sondern auch konkludent. Ich bin eben unschlüssig, wie die Aussage "muss erklärt" werden zu verstehen ist. Ich verstehe darunter ausdrücklich durch Worte. Es geht aber eben auch...
Ich denke bei 4 B hast du Recht. Das kommt zwar nur in Frage, wenn die zu pfändende Sache im Besitz des Vollstreckungsschuldners ist, wenn dies aber der Fall ist, besteht die Möglichkeit der Drittwiderspruchsklage durch den Käufer.
Warum schließt du 4 E aus? Ich denke, dass damit die...
Ich möchte meine Ergebnisse gerne mit euch diskutieren. So einfach ist es nämlich gar nicht...!
1 A B E (C und D gibt es, zu E habe ich nichts finden können)
2 D E (B habe ich ausgeschlossen, bei A und C bin ich unsicher)
3 B E
4 E
5 B
6 E ( A schließe ich wegen des Wortes „stets“ aus aufgrund...
Das wird hier nicht gefragt. Es geht ja lediglich um Ansprüche V gegen D bzw. D gegen V. D hat keinen Anspruch gegen V auf Kaufpreisrückzahlung, sondern lediglich schuldrechtliche Ansprüche gegen K. Eine eingehende Prüfung ist aber nicht erforderlich, weil hiernach nicht gefragt wird.
Ich habe auch gar nicht damit gerechnet. Mache mir auch keine große Hoffnung. Ich denke nicht, dass es gereicht hat. Viel gelernt und Mut zur Lücke gehabt, kam leider ausgerechnet die Lücke dran.
Ich habe auch zwei HA parallel geschrieben. Man hat insgesamt 8 Wochen Zeit, also im Grunde für jede HA 4 Wochen. Wobei ich teilweise auch parallel an den beiden HA gearbeitet habe. Ich habe direkt angefangen und die erste HA nach 6 Wochen abgegeben, die zweite HA am letzten Tag. Mit einer guten...
Zumindest im bereitgestellten Klausurenbereich in Moodle kommt oft die außerordentliche Kündigung dran.
Ich habe sonst leider auch gar keine Ahnung. Ich werde zusätzlich in jedem Fall Anfechtung, Lohn ohne Arbeit und den faktische Arbeitsvertrag verinnerlichen, evtl. auch im Hinblick auf...
Hallo Zusammen, ich schreibe in diesem Semester in den Modulen 55103 und 55104 die HA. Ich möchte gerne in die geschlossene Gruppe für beide Module aufgenommen werden, wenn es möglich ist. Viele Grüße, Saskia
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