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Moin zusammen,
das hier habe ich soweit herausgefunden:
Aufgabe 1
A (S. 30)
D (S. 32)
E (S. 33)
Aufgabe 2
A (S. 102)
D (S. 109)
(ich denke, dass E falsch ist, da ich es so verstehe, dass nur E. Mezger in der Strafrechtskommission nach Kriegsende mitwirkte (S. 110/111))
Aufgabe 3
B (S. 42)
D...
Bin doch fündig geworden! Hier noch einmal der in diesem Forum bereits aufgezeigte Weg, um an die Altklausuren zu kommen (Danke Antonio!):
1. Hier gibt es die Links zu den Klausuren: Hilfe zur Klausuraufgabe - Übungsklausuren | 31021 Investition und Finanzierung (BWL II)
2. Davon werden einige...
Moin zusammen,
die Fragestellungen zur EA sind ja doch recht allgemein gehalten. Wo pendelt ihr euch denn da seitenmäßig ein? In der Theorie kann man über diese zwei Fragen ja ganze Bücher verfassen.
Ich kann nur aus meiner Erfahrung mit Mediation und Rhetorik sprechen (dieses Semester). Dort stand als Abgabedatum im virt. Studienplatz Montag 13.05, 0.00 Uhr. Gemeint war damit als Uploaddatum laut Moodle Information der Sonntag, 12.05 (wohl bis 23.59 Uhr).
Ich werde daher die Arbeit gleich...
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Studierende,
der die Einsendeaufgabe I zu 55113 erstellende und betreuende Lehrstuhl von Prof. Kubis hat uns soeben über folgendes informiert:
In der Einsendearbeit 1 zum Kurs 55113 hat sich eine mögliche Unklarheit ergeben. Mit „Verbindlichkeit“...
Gerne doch.
Ich werde es dann jetzt innerhalb der Schlüssigkeit (unter Bezugnahme auf die Äußerung des Lehrstuhls) ganz einfach über den Bürgschaftsvertrag lösen.
Ich denke, dass es nur darauf hinauslaufen kann, dass mehrere Lösungen anerkannt werden. Auch wenn eine ausführliche Lösung über...
Ich habe jetzt eine Nachricht vom Lehrstuhl erhalten: "Die Unklarheit war nicht beabsichtigt. Tatsächlich ist wie von Ihnen beschrieben eine "kaufvertragliche Foderung" gemeint. Ein entsprechender Hinweis wird sogleich auf moodle eingestellt."
Ich schreibe nochmal an den Lehrstuhl mit der Bitte, dass alle Kursteilnehmer von dem weiteren Verfahren in Kenntnis gesetzt werden. Es ist gleich 12 Uhr, wir haben einen offensichtlich fehlerhaften Sachverhalt und es geht um die Klausurteilnahme.
Natürlich werden eigentliche Schwerpunkte davon...
Ist schon was vom Lehrstuhl zurückgekommen?
Und ja, ansonsten müsste man beim Bürgschaftsvertrag A-B die Wirksamkeit des BürgschaftsV (hier: Schriftform) diskutieren!
Vielen Dank für den Hinweis! Angesichts des baldigen Abgabetermins bringt mir diese Aussage jetzt nicht viel vom Herrn Prof.
Wenn da wirklich ein Versehen vorliegt, dann hat der Lehrstuhl ein richtiges Problem. Es bleibt eigentlich nur eine Stellungnahme zu veröffentlichen und dann den...
Entschuldigung, die Frage konnte man auch anders interpretieren.
Das Witzige ist wieder einmal, dass man zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nichts in der Kurseinheit 2 findet (zumindest steht in meiner nichts drin). Von daher steht diesbezüglich alles in den Kommentaren, auf welche du...
Nein! Aufgabe 3 hat nichts mit den vorherigen Aufgaben zu tun. Es ist eine eigenständige Aufgabe mit einem eigenständigen Versäumnisurteil. Auf keinen Fall hier auf Aufgabe 1 oder 2 beziehen.
Richtig, es könnte entweder eine Falle sein, oder wir schneiden uns mit einer direkten Unschlüssigkeit in Aufgabe 1 die Problematik mit dem möglichen Formerfordernis einer Bürgschaft und den "weiteren Einreden gegen den kaufvertraglichen Anspruch und gegen den Bürgschaftsvertrag" ab.
Dann wäre...
Ich stehe auch immer noch vor der Schlüssigkeitsprüfung der Aufgabe 1. Ich habe den Rest bearbeitet und frage mich jetzt seit Tagen, wie ich mich hier entscheiden möchte.
Ich denke der Anwalt des A "trägt Tatsachen vor, nach denen der B für eine kaufvertragliche Verbindlichkeit des A eine...
Das kommt jetzt drauf an, wie du dich in Aufgabe 1 entscheidest. Das liegt hier am Bearbeitervermerk der Aufgabe 2. Dieser besagt, dass die Angaben des A zutreffend sind und der Anspruch A-B in voller Höhe besteht. Mithin ist bei Aufgabe 2 die Klage des A in jedem Fall begründet. Falls du dich...
Viele irgendwie unbeantwortete Frage bei dieser Einsendearbeit. Ich denke, dass da auch ein bisschen Absicht hinter steckt.
Gläubiger der Bürgschaft ist immer noch der unbekannte Dritte. Es muss ja jemanden geben, der von der Bürgschaft des B "profitiert".
Ich denke man sollte sich in der...
Du kannst die Übungsaufgaben direkt im Moodle erledigen (unter Kurseinheit 2, ZPO I) und dann wird die PDF bei Bestehen freigegeben. Sehr ergiebig für die inhaltlichen Fragen ist das sehr kurze Schema allerdings nicht (sprich da kann man auch fast jedes andere nehmen):
Zulässigkeit der Klage...
Ich denke man kann durchaus für beide Seiten streiten und denke nicht, dass einzig die Lösung über den echten VzD richtig ist. Es kommt primär darauf an mit wem der B eine Bürgschaftsabrede geschlossen haben soll. "Zwischen den Parteien" kann genauso gut eine Dritte Partei sein.
Das Problem...
Zurück zur alten Konstellation: Vertrag zugunsten Dritter. § 335 ist eine Auslegungsregel.
Mithin könnte nur §§ 765 Abs. 1, 328 Abs. 1 BGB die Anspruchsgrundlage des A sein; mit der Rechtsfolge der Leistung nur an den Dritten nach § 335 BGB. Man könnte es prüfen, indem man einen wirksamen...
Ich habe folgendes Problem bezüglich der Schlüssigkeit (und damit eigentlich auch bezüglich der Begründetheit bei Aufgabe 2).
Dazu die folgende Definition aus dem MüKo (die man in der Form aber überall findet):
Die Klage ist schlüssig, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung...
Für mich besteht eine Bürgschaftsabrede "zwischen den Parteien" und damit zwischen den zuvor genannten Personen A und B.
Im MüKo findet sich zum § 765 (Rn. 11) die Figur der Bürgschaft zugunsten Dritter (§§ 765 Abs. 1, 328 Abs. 1 BGB). Hier wird die Bürgschaftsabrede zwischen Schuldner und...
Ich bin gerade noch am überlegen, weil ich von dem Sachverhalt noch ein wenig verwirrt bin.
Dann hätten wir praktisch nie eine Anspruchsgrundlage, welche eine Klage A gegen B begründen würde.
Das wäre dann auch eine sehr kurze Prüfung beim Einspruch der Aufgabe 2, denn dort prüfen wir ja...
Ich sehe die Zulässigkeit der Klage bei Aufgabe 1 als gegeben an. Die Schlüssigkeit ist keine Prüfung der Zulässigkeit!
Bezüglich der Schlüssigkeit habe ich noch ein Problem, vor allem mit einer möglichen Anspruchsgrundlage.
Ich habe persönlich ein Problem mit dem Sachverhaltstext. Vielleicht...
Hallo Mitstudierende,
bearbeitet jemand die EA 1 vom SS 2019?
Falls jemand Lust hat sich auszutauschen, dann kann er sich gerne kurz melden oder einfach hier posten.
Grüße, Timo
Moin zusammen,
ich bin auch gerade dabei die Einsendearbeit Nr. 2 zu bearbeiten.
Schaut euch zum Vergleich der Aufgaben 3, 4 und 5 einmal die Abschlussklausur aus dem SS 2018 an. Da gibt es exakt die gleichen Aufgaben, aber auf eine Rede vom Philipp Amthor bezogen. Die Klausur findet ihr im...
Hallo zusammen,
meine Frage bezieht sich auf die jetzige Klausur diesen März 2019.
Meint ihr das Online-Mentoriat mit der "Fallbesprechung zur Klausurvorbereitung" bzw. die Übungsklausur haben eine Aussagekraft was in der Klausur abgefragt werden könnte? Thema war ja jeweils Kaufrecht, aber...
@ENERGY Habe das mit deinem Widerspruch zur Klausur gelesen. So etwas kann ich auch nicht nachvollziehen.
Ich könnte mir generell drei Klausuren vorstellen:
Verwaltungsakt (inkl. Nebenbestimmung) und Widerruf dieses Verwaltungsakts bzw. der Nebenbestimmung durch die Behörde (z.B. weil der...
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