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Vorsicht im Sachverhalt steht Formelle Rechtmäßigkeit von § 15 GewO.... Nicht gemeint ist die formelle RMK im Rahmen des 80 II 1 Nr.4 VwGO zuvor. die muss geprüft werden.
Hallo,
hat jemand die Klausur im SS 18 mitgeschrieben oder weiß was dran kam und kann berichten?
Hier scheint es eine Lücke in der sonst tollen Berichterstattung zu geben :)
Vielen Dank!
egal wie man sich entscheiden, man kann sich nicht für beides entscheiden... eine Bejahung der Mittäterschaft schließt eine Anstiftung aus. Anstiftung setzt also voraus, dass zuvor die Mittäterschaft verneint wurde.
Hallo,
gibt es hier ehemalige Modulbelger/innen, die Zusammenfassungen der Skripte erstellt haben und sie mir zur Verfügung stellen würden? Die Möglichkeit zum Tausch besteht auch! *eine Hand wäscht die andere-Prinzip*
Hallo,
Mag einer vl. Auskunft zu den Formalien und dem Ablauf einer Kurzhausarbeit posten? Das wäre für die Nachfolger wichtig ;)
Also Seitenzahl, wissenschaftliches Arbeiten ( Literaturverzeichnis- wie viel Quellen?, Abkürzungsverzeichnis ) und was euch sonst noch so einfällt.
Vielen Dank :danke:
Das ist aber nur eine Lösung von einer Studentin ... hatte den Lehrstuhl angeschrieben... die geben keine Lösung zu der Klausur raus und verweisen nur darauf, das SWP die Einziehungsklage mit 404,412 BGB analog war.
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