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Habe es auch so wie du, habe allerdings dummerweise den Schadensersatz komplett vergessen weil ich so auf Cs Wunsch "er soll es lassen" fokussiert war - verdammt. Das ärgert mich echt, manchmal hat man echt einen Knoten im Hirn.
Hab bei Aufgabe zwei eine art kleines Mini Gutachten geschrieben...
Wie habt ihr die heutige Klausur empfunden?
Welche Ansprüche habt ihr geprüft?
Ich bin leider mit der Zeit nicht allzu gut ausgekommen und musste mich bei der zweiten Frage echt beeilen.
Ich fand die Bewertung auch besonders streng, könnte mir aber vorstellen, dass das im Rahmen der E-Klausur gezielt gemacht worden ist im Hinblick auf die Möglichkeiten, die Skripte zu nutzen etc.
Habe mit dem Lehrstuhl aber auch in einer anderen Klausur keine allzu beflügelnden Erfahrungen gemacht.
Ich meine im Info Heft 2 gelesen zu haben, dass man sich bis 2 Wochen nach der Anmeldefrist noch abmelden kann.
Edit: Genau, hab nochmal nachgesehen. Unter H. IV. Bis 14.08.2020 durch Mitteilung ans Prüfungsamt kann man sich abmelden.
Ich hab bisher alle 4 nachschreiben können, die letzte diese Woche (Int Rewe). Von der ersten hab ich auch schon die Note mir fehlen also nur noch 20 Creditpoints, aber irgendwie macht es mich ganz fuchsig da jetzt auf die Ergebnisse zu warten, weil ich die Anmeldung gerne hinter mich bringen...
Halleluja!
Nur leider finde ich darin auch so gut wie keine Angaben dazu, wie man das mir den Corona Klausuren angeben soll in der Anmeldemaske. Ich werde es vermutlich einfach mit in die Bemerkung rein schreiben und in der Maske "geschrieben, warte auf Note" oder so ähnlich auswählen.
Wie...
Genau, aber das Auswählen beginnt auch dann erst, wenn die Anmeldefrist abgelaufen ist meine ich, oder? Dass quasi nicht die, die sich zuerst anmelden bessere Chancen haben werden.
Meint ihr das Studieninformationsheft Nr. 2 wird heute ebenfalls noch online gestellt? Man kann sich ja kaum schon anmelden, wenn die zusätzlichen Zulassungsvoraussetzungen etc. nicht bekannt sind. Tagelang warten wäre aber ebenfalls unerträglich :/
Und wie man das angeben soll, dass bestimmte...
Wie sieht das denn aus wenn eines der Wiwi Module per Anrechnung als bestanden gilt, man das zweite Modul mit 75% bestanden und das dritte dann mit bspw. 30 %. Kann man dann überhaupt ausgleichen, weil bei dem angerechneten Modul gibt es ja dann keine %-Angabe.
Aber können wir denn direkt über den 43 gegen B gehen? Es ist ja nur nach den Ansprüchen gegen C gefragt. Oder habt ihr da irgendwie innerhalb des 31,30 eine Kurve zu 43 geschlagen?
So würde ich das bisher auch beurteilen. Ich tue mich nur leider ziemlich schwer damit, die Sorgfaltspflichtverletzung des B im Sinne der fehlenden Überprüfung der Ware irgendwie in den §§ 31, 30 GmbHG unterzubringen. So rein aufbautechnisch. :(
Hallo zusammen.
Hat jemand hier noch die Musterlösung für die oben genannte Klausur und könnte sie mir zur Verfügung stellen?
Ich wäre euch sehr sehr dankbar :o
Liebe Grüße
In meinen Augen handelt es sich um einen privaten Gebrauch, da F in der Wohnung selbst keine Geschäfte betreibt. Er schläft dort nur privat. Es zählt ja auch nicht jeder Kaffee, den er während eines geschäftlichen Meetings trinkt automatisch als gewerblich =/= privat.
Andernfalls käme mir die...
Im Endeffekt würde man aber bei art 24 eh raus fliegen, weil Mieter und Vermieter bzw Eigentümer nicht in demselben Mitgliedsstaat ihren Wohnsitz haben, art 24 nr 1 Satz 2.
Ich bin jetzt bei 7 Seiten.
Also ich schreibe einfach EuGVO, steht in den alten EA Musterlösungen des Lehrstuhls auch so.
Und ja das ist ein Schreibfehler, der Lehrstuhl hat dazu auf Moodle einen Hinweis verfasst
Wenn ihr den 377 komplett rauslasst - wie baut ihr denn dann das mit der angeblichen Arglist des T (Verschweigen des Unfallschadens) und das späte Bemerken des Mangels (nach 1 Woche) ein?
Ich würde im Rahmen der Minderung den 377 mit oben genanntem wenigstens anprüfen und dann verneinen wegen...
Aber was ich mich gerade frage - und entschuldigt falls ich gerade total auf dem Schlauch stehe - konnte P denn diese ganzen Verbindlichkeiten überhaupt wirksam eingehen, wenn er laut Gesellschaftsvertrag gar keine Vertretungsbefugnis hatte? Ich befürchte, ich hab gerade einen Knoten im Kopf...
Zu der Verteilung:
Bei der Abwandlung habe ich auch eine Seite. Aber der Rest verteilt sich bei mir auf 9 Seiten. Die Seitenzahl ist ja nicht weiter relevant, wobei ich schon denke dass man bei 1/3 Korrekturrand genau wie oft in den Klausuren schon auf so eine Seitenzahl kommen kann.
Das was du meinst bezieht sich glaube ich auf de Unterscheidung beim Reiseveranstalter selbst & bezogen auf einen Reisevertrag nach 651a:
"Damit eine Reise, also eine Gesamtheit von Reiseleistungen, gegeben ist, müssen mindestens zwei Leistungsteile vorliegen. Das Reisevertragsrecht gilt somit...
Wenn die beiden einen Kaufvertrag geschlossen hätten - ja. Haben sie aber meiner Meinung nach nicht.
Er schuldet die Besorgung eines Tickets. Er ist ja nicht die Fluggesellschaft, bei der das Ticket gekauft wird und selbst dann re es ja kein Kaufvertrag.
Noch mal eine andere Frage: Seid ihr jetzt über 281 gegangen iSv Nichtleistung oder über 280, 286? An sich ist R ja tätig geworden, nur verspätet. Daher fällt es mir schwer, da in Richtung Nichtleistung zu argumentieren.. :/
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