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ich bin heute früh schweißgebadet aufgewacht und dachte ich habe meinen fehler gefunden - ich habe keine konkludente Vereinbarung des Gerichtsstands geprüft. Aber ich glaube die gibt es gar nicht, oder?
oh das mit dem Verbraucher hab ich auch, das hab ich oben vergessen, allerdings nicht mangels vertrag, sondern mangels verbrauchereigenschaft abgelehnt.
cool dann guck ich mir die EA mal an.
Guten Morgen!
Meine letzte Klausur liegt hinter mir und ich bin noch sehr skeptisch, was meine Lösung angeht, es erschien mir irgendwie schon fast zu fair. Vielleicht hab ich was übersehen. Wie erging es euch?
Sachverhalt in kurzen eigenen Worten für die Nachwelt:
S, dt. Staatsbürger, wohnhaft...
Ja, die ist da drin in der 17. Auflage. Allerdings ist sie in den Skripten nicht enthalten. Ob sie dann trotzdem Klausurthema werden kann? Macht der Prinz sowas?
ich glaub die aufgabe 4 ist mir nicht so doll gelungen. ansonsten bin ich aber ganz zufrieden. ich hoffe mit den ganzen Figuren, die ich gelernt habe, hab ich die bonuspunkte ausschöpfen können.
es betraf eine ältere EA, die ich zu Übungszwecken durchgearbeitet habe, da ging es um Erbrecht und die entsprechenden Artikel im EGBGB lauten jetzt halt anders, weil zwischenzeitlich die EuErbVO in Kraft ist.
Hab nicht drüber nachgedacht, dass der Sachverhalt ja das jetzt gültige Recht...
Hallo zusammen,
weiß jemand, ob es eine Übersicht gibt, wo man die Änderungen der 17. zur 18. Auflage des Jayme/Hausmann nachlesen kann? Habe schon gegoogelt aber nichts gefunden.
Im Rahmen der Klausurvorbereitung ist mir jetzt z.B. Art. 25/26 EGBGB aufgefallen. Ich habe aber ehrlich gesagt...
ich habe noch einen schlenker nach § 29 ZPO eingebaut. Nämlich, welches Recht überhaupt auf den Vertrag anwendbar ist, um den Erfüllungsort nach dem Recht zu bestimmen. Da das CISG ausgeschlossen ist, komme ich über Rom I (Rechtswahl der Parteien) dann zu deutschem Recht und bestimme den...
Art. 4 I, 5 I EuGVVO
Habe ich abgelehnt, weil nicht im Mitgliedsstaat ansässig.
Art. 6 I iVm Art. 25 I EuGVVO
Habe ich abgelehnt, weil keine ausschließliche Zuständigkeit vereinbart und auch keine Prorogatrion vorliegt
Rügelose Einlassung, Art. 26, I EuGVVO
gerade nicht, er rügt ja
An welchem Punkt hast du die denn bejaht, Susanna? Weil der Beklagte sitzt doch in den USA und ich meine, die EuGVVO ist nur anwendbar, wenn es sich um Mitgliedsstaaten handelt.
sie auch hier unter Punkt "autonomes deutsches Recht"...
Eine vielleicht blöde Frage, aber es irritiert mich irgendwie. In den Musterlösungen zu den EAs wird oft EuGVO geschrieben. Eigentlich heißt sie aber doch EuGVVO? gibt es einen Unterschied, den ich übersehen habe? :angel:
ich hab am ende die rom II prüfung wieder rausgenommen, kam mir irgendwie doch merkwürdig vor. kam dann auf 6 seiten oder so und muss mich jetzt auf die bachelorarbeit konzentrieren, so dass ich einfach hoffe, dass es reicht.
Flobo, das ist hier aber nicht anwendbar, da die Forderungen eben nicht aus demselben dem UN-Kaufrecht unterliegenden Vertragsverhältnis ensspringen.
Davjura, wenn du den 17 Rom I geprüft hast - dort steht ja, dass das Recht anwendbar ist, welches für die Hauptforderung maßgeblich ist. Wie...
So, ich habe fertig. Harte Nummer gewesen irgendwie, aber ich bin jetzt ganz zufrieden und auf 9 Seiten gekommen.
Ich habe dann irgendwie auch Bauchschmerzen gehabt, die Rom II gänzlich zu ignorieren und habe daher zunächst einmal geprüft ob nicht evtl. beide Forderungen gleichen...
Ich habe auch nochmal zwei Kommentare zu Art.4 III Rom II-VO gelesen. Dort ist eine Anknüpfung an den Vertrag bei Verkehrsunfällen im Rahmen von z.B. Beförderungsverträgen oder Fahrgemeinschaften mit einem Gesellschaftsvertrag erwähnt. Einen Kaufvertrag heranzuziehen, aufgrund dessen jemand ohne...
ich hab mir die EA angeschaut. Dort wird aber explizit gefragt, nach welchem Recht sich der Schadensersatz und das Schmerzensgeld richtet, die er fordert. Bei uns geht es aber nicht um den SE an sich, sondern das Recht, nachdem sich die Aufrechnung (zweier Forderungen, dem Kaufpreis und des SE)...
aber egal ob vertraglich oder gesetztliche Aufrechnung, beide erfordern ja zunächst erstmal, dass eine forderung entstanden ist, gegen die aufgerechnet werden kann.
d.h. ich bin bisher so vorgegangen, erstmal das bestehen der forderung zu prüfen - komme zur Anwendbarkeit des cisg und da das...
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