Und im Rahmen der Begründetheit habe ich in Bezug auf den Prüfungspunkt, unter dem § 254 BGB zu prüfen ist, Widersprüchliches gefunden. Einerseits beeinflusst das Mitverschulden ja schon die haftungsbegründende Kausalität, andererseits wird empfohlen, das erst ganz am Ende, nach Bejahung des...