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  1. S

    Sonstiges EA und Hausarbeit SoSe 2022

    Hallo ich bin mit der EA auch fertig und würde mich gerne austauschen.
  2. S

    EA 3 Modul 55108 Abgabetermin 29.12.2015

    hallo summerflower wie hast du die ersten beiden aufgaben gelösst? :)
  3. S

    EA 2 Modul 55110 Abgabetermin 15.12.2015

    Wie sieht es mit Art. 31 II EuGVVO aus?
  4. S

    EA 2 Modul 55110 Abgabetermin 15.12.2015

    hänge immer noch an Aufgabe 2. :(
  5. S

    EA 2 Modul 55110 Abgabetermin 15.12.2015

    Hallo Filderelady ich habe die AGBs in der Wirksamkeitsvoraussetzung unter dem Punkt Formerfordernis geprüft aber auch nur kurz angesprochen, das sie wirskam vorliegen.
  6. S

    EA 2 Modul 55110 Abgabetermin 15.12.2015

    Mir geht es nicht anders. Hat jemand vielleicht noch ne Idee am späten Sonntagabend?!
  7. S

    EA 2 Modul 55110 Abgabetermin 15.12.2015

    Hallo Esra das hört sich logisch an. Aber da steht ja wir sollen aktuelles Recht anwenden?! Bin verwirrt. Und wie bist du bei Aufgabe 2 voran gekommen? Bin da jetzt erst ....
  8. S

    EA 2 Modul 55110 Abgabetermin 15.12.2015

    jetzt habe ich doch eine Frage bezüglich Aufgabe 1. Wie habt ihr das mit dem Haager Gerichtsstandsübereinkommen in der Gerichtsstandsvereinbarung gelöst ?
  9. S

    EA 2 Modul 55110 Abgabetermin 15.12.2015

    Danke Fliep ...habs gleich geschafft. Bist du schon weiter gekommen? Handelt es sich um eine Widerklage bei B?
  10. S

    EA 2 Modul 55110 Abgabetermin 15.12.2015

    hallo Fliep so wie ich die frage verstanden habe, kommt die W-Gesellschaft dem B zuvor und legt Klage in Marseille ein. Wir müssen jetzt prüfen wie B vorgehen muss um diesen Prozess in Marseille zu vermeiden. Wie die Aufgabe zu lösen ist, weiß ich aber noch nicht. Hänge noch an Aufgabe 1 :(...
  11. S

    EA 2 Modul 55110 Abgabetermin 15.12.2015

    Ja stimmt, dass war ein Leichtsinnsfehler. Danke für den Hinweis. Wie hast du weiter geprüft?
  12. S

    EA 2 Modul 55110 Abgabetermin 15.12.2015

    habe irgendwie Schwierigkeiten mit dem Aufbau. Kann vielleicht jemand helfen? Habe bisher folgenden Aufbau: A. Anwendung der EuGVVO I. Sachl. Anwendung II. Räumliche-und persönliche Anwendung III. Zeitl. Anwedung IV. Zwischenergebnis: EuGVVO anwendbar B. Zuständigkeit der Klage I. Allg...
  13. S

    EA 3 Modul 55109 Abgabetermin 15.12.2015

    hallo ich bin auch dabei und würde mich gerne austauschen
  14. S

    EA 2 Modul 55109 Abgabetermin 01.12.2015

    also prüfe ich 54 S. 2 bezüglich den Mitgliedern und dem Vorstand? kann der Vorstand nicht auch aus §535 II und 42 II BGB haften?
  15. S

    EA 2 Modul 55109 Abgabetermin 01.12.2015

    Aber eine Haftung des Vorstandes liegt vor? Sie haften als Gesamtschuldner?
  16. S

    EA 1 Modul 55110 Abgabetermin 01.12.2015

    Nichts zu danken. Habe leider keine anderen Quellen und lese mich im Internet durch. :)
  17. S

    EA 2 Modul 55109 Abgabetermin 01.12.2015

    die Mitgliedschaft stellt ein sonstiges Recht dar. mir bereitet der ganze fall bauchschmerzen :( wäre über einen aufbau auch dankbar
  18. S

    EA 1 Modul 55110 Abgabetermin 01.12.2015

    das steht alles in Art. 3 ROM I-VO. Das anzuwendende materielle Recht kann aber nicht uneingeschränkt gewählt werden. Es gibt viele Bereiche, in denen eine Rechtwahl nicht zulässig oder zumindest stark eingeschränkt ist. Selbst im Schuldrecht ist eine Rechtswahl nicht uneingeschränkt zulässig...
  19. S

    EA 1 Modul 55110 Abgabetermin 01.12.2015

    also bin jetzt etwas schlauer. Bei der Rechtswahl kann man auch das materielle Recht direkt wählen ohne das jeweilige ipr. Die Vereinbarung selbst ist nach art. 3 IV nach art. 11, 10 und 13 ROm I-VO zu beurteilen.
  20. S

    EA 1 Modul 55110 Abgabetermin 01.12.2015

    Hallo ihr Lieben. Ich komme nach meiner Prüfung auch zur Anwendung des belgischen Rechts nach Art 4 III ROM I-VO. Habt ihr schon was zu Aufgabe 2? Die Parteien können gemäß Art. 3 II ROM I-VO nachträglich die Rechtswahl ändern. Jedoch weiß ich nicht, ob dies ohne dessen ipr erfolgen kann...
  21. S

    EA 1 Modul 55110 Abgabetermin 01.12.2015

    Hallo ihr Lieben. Ich komme nach meiner Prüfung auch zur Anwendung des belgischen Rechts nach Art 4 III ROM I-VO. Habt ihr schon was zu Aufgabe 2? Die Parteien können gemäß Art. 3 II ROM I-VO nachträglich die Rechtswahl ändern. Jedoch weiß ich nicht, ob dies ohne dessen ipr erfolgen kann...
  22. S

    EA 2 Modul 55109 Abgabetermin 01.12.2015

    hallo zur späten Stunde... hat jemand auch Schadensersatzansprüche nach § 823 ivm § 31 BGB geprüft?
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