Sonstiges Änderung der Modul-Nr. Rückmeldung WH Kennzeichnung

Da habe ich keine Antwort zu, da ich nicht weiss, ob die Belegung des BGB II/2 dann als Pflichtmodul zu sehen ist..., wenn nicht, wärest Du raus aus der Nummer nach Bestehen der Klausur in BGB II/1, wenn doch, müßtest Du BGB II/2 belegen, schreiben und bestehen und hättest 5 ECTS dann zuviel - die aber dann vom Prüfungsamt nach unten auf insgesamt 210 ECTS Punkte für den LL.B. "korrigiert" werden.

Eine Anfrage beim Prüfungsamt ist sicher das sinnigste, wenn ich auch erst mal keine konkrete Antwort auf diese Fragen erwarten würde...
 
Wie sieht denn die Antwort aus? Ist da etwas dabei, was allgemein verwendbar wäre?
 
Die Antwort ist kurz und knapp, aber für mich ist sie aussagekräftig genug!

wenn Sie dieses Semester Arbeitsvertragsrecht absolvieren und BGB II nicht, müssen Sie trotzdem nur die Prüfungsleistung in BGB II / 1 erbringen und erhalten somit 20 ECTS für beide Module. BGB II / 2 müssen Sie dann nicht mehr bearbeiten.
 
Aha, jetzt kommen wir der Sache näher, ich befürchte unangenehmes...
 
Unangenehmes für mich...

Wenn ich jetzt BGB II (alt) schreibe, und dann im nächsten Semester Arbeitsrecht (neu) - fehlen mir ja 5 ECTS, nicht dass man dann auf die Idee kommt und sagt, ich solle BGB II/2 noch machen, damit ich meine fehlenden 5 ECTS noch erhalte...
 
Bin ich froh, dass ich die beiden Fächer gerade hinter mich gebracht habe.

Das glaub ich aber schon Mario, das dem so ist. Hättest Du besser mal letztes Semester mitgemacht beim ArbVR.
 
Schade, wie gerne hätte ich gesagt "Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert..." :-)

@Aehzebaer : Tja, das hätte ich wohl besser mal machen sollen, zumal ich ja eigentlich auf das in der Klausur abgefragte Thema vorbereitet war... :-(
 
@MarioW53 Vielleicht solltest du einfach noch mal schriftlich beim Prüfungsamt nachfragen.
Wenn du deine telefonische Auskunft auch schriftlich bekommst, kann dir ja eigentlich nicht viel passieren...
 
Werde ich nächste Woche mal machen, aber ich erhoffe mir da nichts (mehr)...
 
Der Lehrstuhl hat heute folgende Information als Antwort auf eine Frage in Moodle BGB II gepostet:

"Meine sehr geehrten Damen und Herren,
Es sind momentan noch einige Absprachen mit anderen Dezernaten der FernUni erforderlich, weil das alles ja auch technisch umgesetzt werden muss. Und oftmals kann das, was wir uns vorstellen, softwareseitig nicht so verwaltet werden.
Ich hatte gehofft, dass wir Sie am Freitag mit allen Infos versorgen können. Am Schluss hatte dann doch noch ein Punkt nicht mehr geklärt werden können. Geben Sie uns bitte noch ein paar Tage Zeit. Ich will versuchen, dass wir erst alle offenen Punkte klären und es dann kommunizieren. "
 
Es hätte mich auch gewundert, wenn die ReWis mal so rechtzeitig etwas fertig gekriegt hätten, daß die Studis noch Zeit genug gehabt hätten, es in der Planung ihrer Klausuren und potentiellen Klausurwiederholungen angemessen zu berücksichtigen.

Wieso bloß kriegen das andere Fakultäten in Hagen spielend hin?
 
Guten Morgen zusammen,

ich habe mich gerade zurückgemeldet und habe es mit der Belegung einfach mal ausprobiert.
Bei mir war es möglich, den Kurs-Nr. 55106 mit WH-Kennung einzugeben und auf der Belegungsübersicht steht auch 0€.
Jetzt hoffe ich nur, dass die Rechnung nicht anders aussieht als die Übersicht...:eyeroll2:
 
Folgendes habe ich vorgestern an das Prüfungsamt gemailt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie um eine klärende Aussage in der folgenden Fragestellung:


Im WS 2014/15 werde ich voraussichtlich BGB II (alt) abschließen, und würde somit 10 ECTS dafür erhalten.
Arbeitsrecht habe ich bereits im letzten Semester belegt und habe die Klausurzulassung, jedoch würde ich die Klausur gerne ins SS 2015 oder sogar ins WS 2015/16 verschieben – und würde ja dann nach neuem Recht „nur“ 5 ECTS dafür erhalten.
Am Ende würden mir ja dann 5 ECTS fehlen, daher meine Frage:
Bekomme ich für die bestandene Klausur in Arbeitsrecht ab SS 2015 dennoch 10 ECTS auf mein Konto, oder wie soll das mit den dann evtl. fehlenden 5 ECTS geregelt werden?


Diese Antwort habe ich heute morgen erhalten:

Sehr geehrter Herr W,



da Sie noch das alte Modul Arbeitsvertragsrecht und damit das „große“ belegt und bearbeitet haben, erhalten Sie dafür auch noch 10 ECTS, selbst wenn Sie die Klausur später schreiben.


Somit habe ich für meine eigene Situation eine klare Ansage und hoffe dann doch wieder darauf, dass ich mich auf einen Klausurwert von 5 ECTS nicht so umfassend vorbereiten muss, wie bei 10 ECTS - und dennoch 10 ECTS auf mein Konto erhalten werde ;-)
 
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