Allgemeine Infos Änderungen im LL.B. ab dem WS14/15

Man muß eben unterscheiden zwischen den Veränderungen für neue Kursbeleger und die alten, die bereits Prüfungsleistungen, und das sind EA und HA, erbracht haben.

Sind die EAS und HAs wirklich Prüfungsleistungen im Sinne der Prüfungsordnung; abgesehen von Deinem angeführten Vertrauensschutzargument? Sind die EAs und bisherigen HAs nicht Voraussetzungen?

Danke, dass Du mich auf die Ironie von Requies hingewiesen hast.
 
Die Uni legte in bisherigen Verlautbarungen immer Wert darauf, daß die EA/HA Prüfungsleistungen seien, weshalb man auch nicht kooperieren dürfe, sondern diese individuell zu erstellen seien ...

Sie werden bewertet, und man kann durchfallen - damit sind sie definitiv Prüfungsleistungen.
 
... falls es einen Rechtsstreit geben sollte, werden wir das wohl noch zu lesen bekommen. Warten wir die Argumente ab.

Andererseits freut es mich, dass endlich in allen Regionalzentren diese Pflichtpräsenzseminare angeboten werden müssen. Da kann man, auch wenn man schon durch ist, eine Menge wieder auffrischen und mitnehmen.
Ich frage mich, was die Fachschaft machen wird. Ob sie ihre BGB I-, Strafrecht- und Verfassungsrechtseminare streichen und dann dafür Veranstaltungen ins Programm nehmen wird, die das 4. bis 7 Semester betreffen, z.B. juristische Wahlfächer etc.?
Wir werden es erleben "dürfen"; hoffentlich!
 
Moin,

in diesem Semester habe ich vor: ArbVR, BGB II und StVerfR, alle EAs, HAs und Klausuren.

Folgendes Szenario:
BGB II: nehmem wir mal an ich bestehe HA und Klausur. Dann habe ich BGB II mit 10 ECTS in der Tasche.

ArbVR: nehmen wir mal an ich bestehe die EAs und falle in der Klausur durch. Dann kann ich im nächsten Semester die Klausur wiederholen, bekomme aber nur noch 5 ECTS nach der neuen Regelung.

Um die fehlenden 5 ECTS auszugleichen, müsste ich zusätzlich noch BGB II/2 (5 ECTS) machen, obwohl ich BGB II eigentlich erfolgreich abgeschlossen habe.

Sehe ich das richtig?
 
Ich glaube was mit BGB II/1, II/2 und ArbVR wird weiß noch nicht mal die Fernuni selbst. ArbVR ist ja auch juristisches Wahlmodul im Master Wiwi, da dürften 5 ECTS ja auch nicht reichen. Auch wie die 5-Punkte-Prüfung aussehen soll. Kann ja nicht auch 2h sein, aber man kann ja keine Jura-Klausur in 1h schreiben ...

Abgesehen davon sollen die Änderungen bei BGB II und ArbVR erst zum SS 2015 kommen, Du hast also noch ein Semester Zeit für die Wiederholung von ArbVR.
 
Hallo Aezehbaer
Ich nehme an, dass hier das Argument von Belgarath "Vertrauensschutz" ziehen könnte. Zumal auch noch der Bestandsschutz dazu kommt.
Wenn Dur eine 10 cp-Prüfungsleistung angetreten hast und durchfällst (Modulabschlussprüfung: hier Klausur), muss man Dir innerhalb einer Übergangsfrist die Möglichkeit eröffnen, weiterhin zwei Wiederholungsklausuren mit 10 cp schreiben zu können. Im Zweifel wird das eine Klausur anderen Inhalts sein, als die 5 cp-Klausur der Zukunft.

P.S.: Das gilt m.E. nicht für Zulassungsvoraussetzungen zur Modulabschlussprüfung (siehe Verfassungsrecht: die bisherige HA).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das Ankünden des Ärgernisses mitten im Semester verstehe ich auch nicht so recht und ist ziemlich unglücklich;

Ich habe vor kurzem die Informationen zum Studiengangs- und Kursangebot WS 14/15 bekommen. Die Rückmeldung beginnt am 01.06.2014. Die Depesche ist vom 20.05, also eineinhalb Wochen davor. Desweiteren steht in dem Kursangebot keine dieser Veränderungen drin. Alles wie gehabt!

Also würde ich eine solche Nachricht (Depesche) in meiner Firmenpost haben und die aktuelle, öffentliche Verlautbarung meines Geschäftspartners hätte eine andere Information, so würde ich die Depesche in den Müll schmeissen!

Die Erfahrung zeigt, das private Geschäftspartner eine solche Desinformation nie praktizieren würden! Staatliche Institutionen sind leider Meister in dieser Klasse! Was wieder meine Meinung bestärkt, das man Geschäfte mit dem Staat tunlichst meiden sollte und Beamtentum in der Lehre nichts zu suchen hat. Man kann nicht das angloamerikanische Lehrsystem mit Bachelor/Master nur zum einen Teil einführen und den Rest die deutsche Tradition aufrechterhalten!
 
Hallo Requies

Deine Entrüstung im ersten Absatz Deines Beitrages ist nachvollziehbar. Aber das ist nichts Neues bei der FuH.

Es sagte hier einmal ein sehr kluger Kommilitone, die "FuH hätte die Lizenz zum Gelddrucken perfektioniert" und meinte das entgeltliche Studienmaterial und die neue Druckerei samt Logistikzentrum. Deshalb wehrt man sich mit Händen und Füssen gegen eine Digitalisierung des Lehrbetriebes (FERNuni).

Mutmasslich weiss Hagen, was man zu einer erfolgreichen Akkreditierung eines EJP-Studienganges alles vorzubereiten und vorzulegen hat. Im Zweifel müssten nur noch die Prüfungsmodi der LL.B./LL.M.-Studiengänge an die EJP angepasst werden, um weiterhin aus der bestehenden alten "Goldgrube", ohne das Lehrmaterial grossartig ändern zu müssen, eine zweite "Schürfstelle" ohne nennenswerten Mehraufwand, generieren zu können.- Die Professoren sind m.E. sicherlich nicht an der FuH bereit neues Lehrmaterial für die EJP zu konzeptionieren, denn man sieht sich an der FuH mehrheitlich als "Forschender in Abgeschiedenheit vom Lehrbetrieb". Zum anderen, warum auch, der Stoff ist gleich und müsste nur in den Lehrveranstaltungen vor Ort durch die angestellten Malocher und bestehenden Studienzentren - neuerdings wird es ja dann auch viele Pflichtseminare geben - ausgewalzt und vermittelt werden.

Wenn nicht alles täuscht, könnte der EJP-Studiengang im Fernstudium in jeder Hinsicht ein Renner für die FuH-Verantwortlichen werden. Das soll oder muss nicht heissen, dass der Studiengang auch von vielen abgeschlossen würde (siehe LL.B. und LL.M.). Aber die Strategie ist nicht schlecht!

Dafür lassen sich ein paar vorübergehende Ungewissheiten und Umstellungen für die LL.B./LL.M.-Studiengänge schon leichter verschmerzen. Letztlich hat man zur eigenen Gewissensberuhigung schon einmal "frühzeitig" durch die betreffende Depesche informiert und "gewarnt", wenn es dennoch schiefgehen sollte.
 
Also - wenn die Skripte tatsächlich eine solche Goldgrube wären: Wieso steht die Fernuni dann finanziell nicht besser da? Es ist für nix Geld da, das Moodle ist von anno dazumal, generell hat alles Digitale einen gewissen 90er-Jahre-Charme, die Regionalzentren platzen aus allen Nähten, die Mentorenverträge werden ausgelaufen lassen, weil sie für unbefristete Verträge kein Geld haben, tbc.

Die Modulgebühren sind ja nicht lediglich Druckgebühren, davon wird ja alles finanziert, was mit dem Modul zu tun hat (Mentoriate, Klausuren, Porto für alles mögliche, ...). Und wenn das tatsächlich die Strategie wäre, gäbe es doch gar keine digitalen Skripte. Ich glaub das alles nicht so richtig. Wenn man sich überlegt, was ein Fernstudium woanders kostet, ist es an der FU ja ein richtiges Schnäppchen.
 
Niemand wird m.E. hierdurch in Verfassungsrecht der noch zu erbringende Leistungsnachweis erschwert; er wird nur neu gestaltet: HA statt Klausur. Denn die Klausur resp. die HA als Modulleistungsnachweis ist ja noch gar nicht erbracht worden!
Eine Klausur (der eigentlich und zeugnisbewertete Leistungsnachweis gemäss Prüfungsordnung) wäre in jedem Fall noch zu schreiben gewesen, egal ob die Zulassungsvoraussetzung zur Modulprüfung eine EA oder HA gewesen ist.

Naja, ganz so kann man das ja auch nicht stehen lassen, denn wenn man eine HA geschrieben hat, dann sollte das Bestehen auch weiterhin Geltung haben.

Und dann gibt es noch die Fälle wie mich, ich habe das Fertigen der HA angerechnet bekommen - wie soll das denn nun bewertet werden?

Ich habe vor etwa 10 Tagen noch eine E-Mail vom Prüfungsamt erhalten, in dem die lebenslange Gültigkeit von Vorleistungen schriftlich versichert wurde.

Da sind noch einige ungelegte Eier, die ausgebrütet werden wollen...
 
Und wenn das tatsächlich die Strategie wäre, gäbe es doch gar keine digitalen Skripte.

Das hast Du missverstanden. Ich glaube, man will gerade für den EJP-Studiengang den Papierkram beibehalten (neue Druckerei), dann müsste jede Digitalisierung des Teufels sein.

Wenn man sich überlegt, was ein Fernstudium woanders kostet, ist es an der FU ja ein richtiges Schnäppchen

Ja, mit dem Schnäppchen hast Du recht (zu billig!), aber welche Rechtsfakultät hat mehr als 8'000 zusätzlich zahlende Studierende und eine neue Druckerei, auf die man so stolz ist (siehe Sprachrohr)

Die Modulgebühren sind ja nicht lediglich Druckgebühren

Andere Präsenzunis haben die "zusätzlichen" Einnahmen gar nicht; im Gegenteil, sie müssen mit den staatlichen Zuwendungen auskommen!
 
Hallo Mario

Ich habe vor etwa 10 Tagen noch eine E-Mail vom Prüfungsamt erhalten, in dem die lebenslange Gültigkeit von Vorleistungen schriftlich versichert wurde.

Du hast nur das Anfertigen der HA angerechnet, also keine Note für die Modulabschlussprüfung Verfassungsrecht bekommen?
 
Andere Universitäten betreiben aber auch keine Regionalzentren überall in Deutschland.

Und die neue Druckerei - was ich mitbekommen habe, wie das früher lief und wie das heute hoffentlich läuft, war das nicht nur zwingend nötig, sondern wird auch zu massiven Kosteneinsparungen führen. Wenn man es nämlich richtig macht, fällt die Lagerhaltung quasi komplett weg, es wird on demand gedruckt, viel sinnvoller kombiniert usw.

Aber mal ehrlich, wenn Du glaubst es sei so ne Goldgrube: Wo geht das Geld hin? Missmanagement der Uni?
 
Damit müsstest Du Dich doch eigentlich auf die Anerkennung nunmehr des ganzen Moduls berufen können.

Füße stillhalten, und nach der Änderung des Prozederes die bereits erfolgte Anerkennung der Hausarbeit (sic!) dazu nutzen, das komplette Modul angerechnet zu bekommen, denn eine Klausur gibt es nicht mehr und die HA ist ja schon anerkannt. :O_o:
 
Wo geht das Geld hin? Missmanagement der Uni?

Nein, Weekend, in die teuren Lagen der Anmietung von sehr bombastischen Studienzentren in den Innenstädten etc.! Kooperationen/Sharings hätten es auch getan (siehe aufgekündigte ehemalige Studienzentren).
 
Wenn man es nämlich richtig macht, fällt die Lagerhaltung quasi komplett weg, es wird on demand gedruckt, viel sinnvoller kombiniert usw.

Weekend, diese "Kohle" hätte man besser und zukunftsfester als FERNuni (Kernkompetenz, Alleinstellungsmerkmal) in digitale Systeme/Medien und PDF-Download-Systeme (meinetwegen auch gegen Entgelt) investiert.
 
Hallo Mario



Du hast nur das Anfertigen der HA angerechnet, also keine Note für die Modulabschlussprüfung Verfassungsrecht bekommen?

Ja, die HA wurde angerechnet, die Klausur wollte ich im September schreiben!
 
Damit müsstest Du Dich doch eigentlich auf die Anerkennung nunmehr des ganzen Moduls berufen können.

Füße stillhalten, und nach der Änderung des Prozederes die bereits erfolgte Anerkennung der Hausarbeit (sic!) dazu nutzen, das komplette Modul angerechnet zu bekommen, denn eine Klausur gibt es nicht mehr und die HA ist ja schon anerkannt. :O_o:

Das wäre natürlich für mich die eleganteste Lösung - aber daran glaube ich noch nicht, bis ich es schwarz auf weiß habe!
 
Die Uni müsste dann ihren Anerkennungsbescheid zurücknehmen - die Rücknahme eines begünstigenden rechtmäßigen Verwaltungsaktes ist ein schwierig Ding, denn hier kommt dem Vertrauensschutz eine ganz andere Bedeutung zu ...
 
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