@
sammy Du kannst ruhig über meine "Qualerei" lachen, ich lache selber drüber. Mit Humor geht alles leichter und das hilft, Rückschläge besser zu verkraften. Darüber hinaus habe ich mich die "Qualerei" selber ausgewählt und gern unterzogen, weil die dadurch geerntete Früchte es mir wert waren.
Das Buch von Rolf Schmidt BGB AT ist einfach goldwert, denn hätte ich gern früher als Tipp gehabt! Auf dem würde ich nicht verzichten.
Ideal wäre natürlich, die Zeit zu haben, das ganze zur Verfügung stehende Material durchlesen zu können. Zeitlich ist es aber, glaube ich, nicht wirklich realisierbar, wenn man mehrere Module belegt. Man muss einfach schauen, was einer besser liegt. Ich habe neben Rolf Schmidt, die Videobesprechungen der Lehrstühle Kübis und Wackerbarth bevorzugt, mit den Schreiben von Herrn Holzhauer kam ich persönlich weniger klar, aber das liegt an meiner Hirnstruktur, die fehlende Formatierung erschwert mir das Lesen sehr. Andere lesen bevorzugt Holzhauers Schreiben und können aus den Videos keine dauerhaft bleibenden Informationen herausfiltern.
Die alten EA-Lösungen habe ich aus Zeitmangel nie systematisch und vollständig durchlesen können. Schade! Aber immer wieder in Bezug auf die Bearbeitung der laufenden EA einschlägige alte EA gelesen.
Auswendig lernen kann man nicht alles, eigenes Denkenvermögen ist auch gefragt. Allerdings kommt man m.E. um das Auswendiglernen der Definitionen und der Grundschemata nicht drum herum. Die sind das Grundgerüst fürs Gutachten.
Für die Propädeutikum-Klausur sollte man die Skript 2 - 4 auf jedem Fall gelesen haben und am Besten zusammenfassen. Ich kann mir sonst nicht vorstellen, dass man die Klausur bestehen kann, zumindest nicht mit einer guten Note.
Im Zivilrecht
bekommst du durch BGB 1 eine Menge mit und das ist der Grund, warum ich der Meinung bin, dass es sich lohnt beide Module paralell zu belegen.
- Die Reihenfolge der Prüfung von Anspruchsgrundlagen sollte man darauf haben.
Im Straftrecht
sollte man die Grundlagen der Straftheorien beherrschen.
Die Grundgedanken von Feuerbach, Kant, Hegel, Liszts (Tätertypen) und Grotius (Strafbegriff) wahrgenommen haben und am Besten auswendig können.
Im öffentlichen Recht:
- Jellinek - die drei Staatselemente
- die Verfassungsrechtliche Prinzipien: Demokratie-, Republik-, Rechtsstaats-, Sozialstaats-, Bundesstaatsprinzip...
- Staatsorgane
- Grundrechte und Grundfreiheiten: Prüfungsreihe
- Jellinek: Status negativus, Status positivus, Status aktivus
- Grundrechtstheorien
- Organisation der Verwaltung
- Verwaltungsträger, Organe, Organwalter
Methodologie:
- Auslegungsformen
- Normenkonkurrenz
- Zitieren
Das Zitieren gemäß Propädeutikum beherrsche ich persönlich immer noch nicht aus dem Stegreif und das hat mir wahrscheinlich ein paar Punkte in der Klausur gekostet, aber was soll. Damit hatte ich gerechnet. Es ändert nicht daran, dass man 10 Punkte für die Form in die erste Hausarbeit bekommen kann. Yes! Geärgert hat mich nur, dass ich die Prüfung der Anspruchsgrundlagen durcheinander gebracht habe, obwohl ich die Reihenfolge vor und unmittelbar nach der Klausur genau wusste. That's life! Hauptsache man ist im nachhinein schlauer, wenn der Fehler nicht das Leben kostet.
Die alten Klausuren sollte man von vorne herein zwischendurch und immer wieder üben, bis man sie schafft. In den Lösungen steckt eine Menge Infos.
Die obige Liste ist ist sicherlich nicht exhaustiv, aber wenn man die Punkt darauf hat, kann ich mir nicht vorstellen, dass man durchfällt.
Ansonsten: Vergiss einfach KE 1 in Propädeutikum, ist zwar nett, aber nur wenn man Zeit übrig hat.