Sonstiges 1. Übungsaufgabe Propädeutikum

sammy

Tutorin
Ort
Düsseldorf
Studiengang
Bachelor of Laws
Hallo zusammen,

ich bin gerade ein wenig geknickt. :thumbsdown:

Ich habe die 1. Übungsaufgabe im Propädeutikum mitgemacht und seit heute ist die Lösung online. Ich stelle fest, dass der Obersatz und das Ergebnis identisch sind, mehr aber nicht. Vor allem habe ich keinen blassen Schimmer warum die Lösung so anders aussieht als meine. Eigentlich fand ich meine Lösung logisch, momentan zweifele ich allerdings an allem. :inthebush:

So, das musste einfach mal raus.

LG Sammy
 
Hallo zusammen,

ich bin gerade ein wenig geknickt. :thumbsdown:

Ich habe die 1. Übungsaufgabe im Propädeutikum mitgemacht und seit heute ist die Lösung online. Ich stelle fest, dass der Obersatz und das Ergebnis identisch sind, mehr aber nicht. Vor allem habe ich keinen blassen Schimmer warum die Lösung so anders aussieht als meine. Eigentlich fand ich meine Lösung logisch, momentan zweifele ich allerdings an allem. :inthebush:

So, das musste einfach mal raus.

LG Sammy

Hallo Sammy,

Kopf hoch, es ist doch ganz normal, dass neue Wissensgebiete nicht von Anfang an beherrscht werden können und man deswegen gerade am Anfang vieles nicht so macht wie es die Fernuni haben will oder wie es richtig wäre. Nicht entmutigen lassen! Falls Du willst kannst Du ja Deine Lösung oder zumindest genauere Infos was Du wo in welcher Reihenfolge geprüft hast hier reinschreiben, dann können wir ja mal schauen ob wir Dir sagen können wo Deine Denkfehler liegen. Oder Du wartest bis zur offiziellen virtuellen Besprechung im November ob sich das Rätsel dann dabei klärt.
 
Hallo Schnecke,

hier die Kurzfassung meines Gutachtens:


  • Kaufvertrag muss vorliegen
  • Angebot muss vorliegen
  • Willenserklärung muss vorliegen
  • Objektiver Tatbestand bejaht
  • Subjektiver Tatbestand
  • Handlungswille bejaht
  • Erklärungsbewusstsein bejaht
  • Geschäftswille bejaht
  • Subjektiver Tatbestand bejaht
  • Willenserklärung bejaht
  • Angebot bejaht
  • Annahme muss vorliegen
  • Willenserklärung muss vorliegen
  • Objektiver Tatbestand bejaht
  • Subjektiver Tatbestand
  • Handlungswillen bejaht
  • Erklärungsbewusstsein verneint
  • Somit subjektiver Tatbestand verneint
  • Somit keine Willenserklärung
  • Somit kein Kaufvertrag
  • Somit kein Anspruch auf Zahlung

Nun weiß ich, dass ich das Angebot hätte wesentlich kürzer darstellen können und das leuchtet mir jetzt im Nachhinein auch ein.

Bei allen anderen Sachen weiß ich ehrlich gesagt nicht, warum die anders aussehen als meins

LG Sammy

PS: Danke für die lieben Worte!
 
Hallo Sammy,

kann ich mich nur Schnecke anschliessen. Wenn man alles von vorne herein wüsste, bräuchte man ja nicht zu studieren. Warte mal einfach auf die Kommentare von Franzi, um zu sehen, ob und wo du etwas Falsches gemacht hast. Ich fand sie immer sehr hilfreich.

Meine eigene Blödheit wird Dir vielleicht kein richtiger Trost sein, aber ich habe persönlich bei meiner ersten EA in BGB I nur 19 Punkte und das Mitgefühl des Korrektors geerntet. Die Einleitung in den Gutachtenstil war gleich null, da ich Propädeutikum und BGB 1 zusammen belegt und gar keinen Schimmer vom Gutachtenstil hatte. Der Korrektor fasste seine sehr geduldigen Kommentare so zusammen: "Lernen Sie den Gutachtenstil." Man könnte zwischen den Zeilen erkennen, dass meine Erläuterungen nicht völlig dumm waren, aber aus juristischer Sicht wertlos! Dabei wäre meine Arbeit wahrscheinlich einen sehr guten philosophischen Bericht in Frankreich geworden! Mit dem nötigen Abstand könnte man sie als märchenhaft schön bezeichnen... :whistling: So. Zurück auf dem Boden der (juristischen) Tatsachen hat mir damals die Musterlösung der EA. Es hat dann gleich Klick gemacht. Und mit steigendem Wissen ging's weiter mit deutlich mehr Punkten bei den EA...

Darüber hinaus gibt es in Jura oft keine absolute Lösung; der Weg zum Ziel im Gutachterstil ist zunächst das eigentliche Ziel... Man kann m.E. auch bei den EA von der Lösung abweichen und trotzdem eine gute Note haben, solange man logisch und "gesetztreu" bleibt und den Gutachtenstil darauf hat. "Anders" muss nicht "schlecht" bedeuten.

Es wird aber immer Momente geben, wo man besser ist; Fälle, die einem mehr liegen als andere...
Es gibt keinen einzigen Menschen, der nicht manchmal schwächt! Die Hauptsache ist, sich (ab und zu:facepalm:) selbst reflektieren zu können, um daraus zu lernen, wieder aufzustehen und weiterzumachen.

Meine nächste Baustelle im Propädeutikum war das öffentlichen Recht... Mann, habe ich da gelitten und mein Hirn gequält, bis ich endlich zeitlich dazu kam, die Propädeutikum-Skripts ordentlich zusammenzufassen und die vielen Infos zuzuordnen. Meine erste Falllösung im ÖffR war völlig daneben. Den zweiten Fall habe ich damals gar nicht kapiert :wall: und wegen Zeitmangel einfach nicht mal versucht, ihn zu lösen, um nicht daran zu verzweifeln. (Es sind ja die momente, wo gedeihen wie "gedümmen" klingt und man verzweifelt nach Sinn und Verstand fürs Studium sucht...:cry:! ) Später habe ich normal tief Luft geholt und mich wieder gezwungen, die Propädeutikum-Fälle im öffentlichen Recht zu lösen, koste es, was es wolle... auch mein Selbstwertgefühl! :paperbag: Einer hatte sogar ganz gut geklappt... Mittlerweile ist mir auch die Hausarbeit im Verfassungsrecht ziemlich gut gelungen, selbst wenn es Sachen gibt, da frage ich mich immer noch, wie ich selber irgendwann darauf kommen könnte. Mit wachsendem Wissen :reader: und viel Übung wird es hoffentlich besser. Die Klausur liegt aber noch in den Sternen... :rolleyes: Das Fach kommt mir wie die Jura-Königsdisziplin vor! Davor habe ich hölligen Respekt!

Lass Dich nicht entmutigen, denn ich glaube, dass du mit Leib und Seele dabei bist! Wäre schade! :-)

LG
 
Hallo Schnecke, hier die Kurzfassung meines Gutachtens:
  • ...
  • Angebot bejaht
  • Annahme muss vorliegen
  • Willenserklärung muss vorliegen
  • Objektiver Tatbestand bejaht ...
... Bei allen anderen Sachen weiß ich ehrlich gesagt nicht, warum die anders aussehen als meins LG Sammy ...
Ich denke, hier liegt der Dreh- und Angelpunkt. Eine auf Annahme gerichtete Willenserklärung lag ja gar nicht vor, deswegen gibt es da faktisch keinerlei Prüfungsgrundlage. Also konnte man nur feststellen, daß die Annahme nicht ausgesprochen wurden, Schweigen ist ebenfalls keine Zustimmung, da sind Skript und vor allem auch die Diskussion in Moodle recht ergiebig gewesen. Gegen eine "konkludente Annahmeerklärung" durch Verschenken sprach zudem die Tatsache, daß die Annahmefrist bereits abgelaufen war ...
 
@suumcuique

Herzlichen dank für deinen ausführlichen Beitrag!
Es war Seelenbalsam! Auch wenn es mir sehr leid tut, dass es für dich so hart war.
Aber ich hatte dank deines Beitrages nicht mehr das Gefühl so allein damit zu stehen!
Was jetzt aber nicht heißen soll, dass mich deine „Quälerei“ erfreut hat.
Ich hoffe das kannst du jetzt richtig verstehen…?

Ich habe auch das Propädeutikum und BGB I zeitgleich belegt und das sogar auf Rat des Studienzentrums hin, da man damit die Gelegenheit hat, das rein theoretische aus dem Propädeutikum ins Praktische (BGB I) auch anzuwenden.

Momentan bin ich nicht so sicher, dass diese Entscheidung so glorreich war.
Oder anders formuliert, schlecht war es bestimmt nicht, aber ob ich wirklich beide Klausuren schreiben werde, betrachte ich momentan noch etwas zwiespältig.


@ Der Belagarth

Offensichtlich stehe ich wieder mal auf dem Schlauch! *grummel*

Ich glaube hier fängt mein Problem an:

„Durch die Annahme des Weins könnte Karl das Angebot angenommen haben.“

… dann kam für mich die Prüfung der WE und die habe zuerst auf den objektiven Tatbestand und dann auf den subjektiven Tatbestand hin untersucht und habe festgestellt, dass die subjektiven Tatbestände wegen überhaupt keinem Erklärungsbewusstsein nicht gegeben sind. Somit also keine Willenserklärung und keine Annahme vorliegen… (das ist jetzt nur die Kurzfassung)

Hätte ich jetzt hier überhaupt nicht die WE überprüfen müssen?

Oder war ich wieder mal viel zu schnell und hätte die Annahme eher durch das Schweigen prüfen müssen? *dumm und verwirrt aus der Wäsche schauend*

Manchmal denke ich, dass ich einen Knick in meiner Logik habe.

Gestern im Mentoriat hatte ich auch irgendwie einen Knick in meiner Logik. Da habe ich schriftlich auch viel später angefangen zu prüfen und das was eigentlich Schwerpunkt war nicht behandelt, da es für mich sonnenklar war, dass das nicht vorliegt ;-(

@all

Mal so eine andere Frage am Rande:

Irgendwie habe ich momentan arge zeitliche Probleme und ich kann momentan nicht einschätzen was ich in welcher Reihenfolge am besten machen soll.

Ich habe die Module Propädeutikum und BGB I belegt.

Da es bei BGB I EA´s gibt ziehe ich die momentan immer vor und lass alles andere erstmal liegen. Wenn die Zeit dann noch reicht mache ich die Übungsaufgaben im Propädeutikum. Soweit denke ich auch, dass es gut organisiert ist.

Jetzt würde ich aber gerne noch die Schreiben von Holzhauer lesen, die alten EA´s lesen, die alten Klausuren lesen, die Fallsammlungen aus den Büchern lesen, ein Buch zum Thema Gutachtenstil lesen und das Buch von Rolf Schmidt zum Thema BGB AT lesen. Zeitlich bekomme ich das allerdings definitiv nicht unter einen Hut.
Und ich denke an meinem Gutachtenstil müsste ich dringend noch arbeiten, da ich gerne mal Obersätze „einfach“ vergesse oder Begründungen zu kurz halte…

Könnt ihr mir evtl. verraten was euch am meisten oder besser gesagt am besten geholfen hat? Und habt ihr noch einen „Super-Tipp“ auf Lager für „schöne“ Gliederungen?

Liebe Grüße
Sammy
 
Ich würde sagen: Lass erstmal Propädeutikum Propädeutikum sein.

Lies - aber lerne nicht auswendig! - das Skript BGB I, KE 1 bis 4, und blättere mal gezielt den Schmidt nach dem durch, was Du bislang nicht verstanden hast.

Und dann setz Dich in Neuss in die Veranstaltung von RA Szuka rein und mach da mit. Dann sollte das eigentlich klappen.

Wenn Du dann noch Muße hast, dann übe die Gutachtenstilübungen von Franzi soweit sie das BGB AT umfassen, und schau Dir Aufgaben und Lösungen der alten Holzhauer-Briefe an.

Soweit Dr. Nickel Aufgaben anbietet, könntest Du Dich denen widmen, da das in diesem Semester zum ersten Mal stattfindet, hat dazu niemand Erfahrungswerte.
 
@ Der Belagarth

Offensichtlich stehe ich wieder mal auf dem Schlauch! *grummel*

Ich glaube hier fängt mein Problem an:

„Durch die Annahme des Weins könnte Karl das Angebot angenommen haben.“
...

Leider habe ich jetzt erst ein bißchen Muße ... ich kann dem Sachverhalt beim besten Willen nicht entnehmen, daß der Karl den Wein angenommen hätte - daher sehe ich nicht einmal im Ansatz, was Du da hast prüfen können oder wollen!
 
@sammy Du kannst ruhig über meine "Qualerei" lachen, ich lache selber drüber. Mit Humor geht alles leichter und das hilft, Rückschläge besser zu verkraften. Darüber hinaus habe ich mich die "Qualerei" selber ausgewählt und gern unterzogen, weil die dadurch geerntete Früchte es mir wert waren.

Das Buch von Rolf Schmidt BGB AT ist einfach goldwert, denn hätte ich gern früher als Tipp gehabt! Auf dem würde ich nicht verzichten.

Ideal wäre natürlich, die Zeit zu haben, das ganze zur Verfügung stehende Material durchlesen zu können. Zeitlich ist es aber, glaube ich, nicht wirklich realisierbar, wenn man mehrere Module belegt. Man muss einfach schauen, was einer besser liegt. Ich habe neben Rolf Schmidt, die Videobesprechungen der Lehrstühle Kübis und Wackerbarth bevorzugt, mit den Schreiben von Herrn Holzhauer kam ich persönlich weniger klar, aber das liegt an meiner Hirnstruktur, die fehlende Formatierung erschwert mir das Lesen sehr. Andere lesen bevorzugt Holzhauers Schreiben und können aus den Videos keine dauerhaft bleibenden Informationen herausfiltern.
Die alten EA-Lösungen habe ich aus Zeitmangel nie systematisch und vollständig durchlesen können. Schade! Aber immer wieder in Bezug auf die Bearbeitung der laufenden EA einschlägige alte EA gelesen.

Auswendig lernen kann man nicht alles, eigenes Denkenvermögen ist auch gefragt. Allerdings kommt man m.E. um das Auswendiglernen der Definitionen und der Grundschemata nicht drum herum. Die sind das Grundgerüst fürs Gutachten.

Für die Propädeutikum-Klausur sollte man die Skript 2 - 4 auf jedem Fall gelesen haben und am Besten zusammenfassen. Ich kann mir sonst nicht vorstellen, dass man die Klausur bestehen kann, zumindest nicht mit einer guten Note.

Im Zivilrecht
bekommst du durch BGB 1 eine Menge mit und das ist der Grund, warum ich der Meinung bin, dass es sich lohnt beide Module paralell zu belegen.
- Die Reihenfolge der Prüfung von Anspruchsgrundlagen sollte man darauf haben.

Im Straftrecht
sollte man die Grundlagen der Straftheorien beherrschen.
Die Grundgedanken von Feuerbach, Kant, Hegel, Liszts (Tätertypen) und Grotius (Strafbegriff) wahrgenommen haben und am Besten auswendig können.

Im öffentlichen Recht:
- Jellinek - die drei Staatselemente
- die Verfassungsrechtliche Prinzipien: Demokratie-, Republik-, Rechtsstaats-, Sozialstaats-, Bundesstaatsprinzip...
- Staatsorgane
- Grundrechte und Grundfreiheiten: Prüfungsreihe
- Jellinek: Status negativus, Status positivus, Status aktivus
- Grundrechtstheorien

- Organisation der Verwaltung
- Verwaltungsträger, Organe, Organwalter

Methodologie:
- Auslegungsformen
- Normenkonkurrenz
- Zitieren

Das Zitieren gemäß Propädeutikum beherrsche ich persönlich immer noch nicht aus dem Stegreif und das hat mir wahrscheinlich ein paar Punkte in der Klausur gekostet, aber was soll. Damit hatte ich gerechnet. Es ändert nicht daran, dass man 10 Punkte für die Form in die erste Hausarbeit bekommen kann. Yes! Geärgert hat mich nur, dass ich die Prüfung der Anspruchsgrundlagen durcheinander gebracht habe, obwohl ich die Reihenfolge vor und unmittelbar nach der Klausur genau wusste. That's life! Hauptsache man ist im nachhinein schlauer, wenn der Fehler nicht das Leben kostet.

Die alten Klausuren sollte man von vorne herein zwischendurch und immer wieder üben, bis man sie schafft. In den Lösungen steckt eine Menge Infos.

Die obige Liste ist ist sicherlich nicht exhaustiv, aber wenn man die Punkt darauf hat, kann ich mir nicht vorstellen, dass man durchfällt.

Ansonsten: Vergiss einfach KE 1 in Propädeutikum, ist zwar nett, aber nur wenn man Zeit übrig hat.
 
Leider habe ich jetzt erst ein bißchen Muße ... ich kann dem Sachverhalt beim besten Willen nicht entnehmen, daß der Karl den Wein angenommen hätte - daher sehe ich nicht einmal im Ansatz, was Du da hast prüfen können oder wollen!


Jep, der Groschen ist erst heute bei mir pfennigweise gefallen! :-( aber jetzt weiß ich zumindest wo mein Denkfehler lag...

LG Sammy
 
Auch wenn ich noch überhaupt nicht weiß, ob ich die Klausur bestanden habe oder durchgefallen bin, muss ich diesen Beitrag noch mal nach oben holen. Ich habe mich genau an diese Sachen gehalten und hatte wirklich ein super gutes Gefühl für die Klausur. Der Großteil ist auch wirklich abgedeckt. Ich selber kann wirklich nur jedem Neuling empfehlen sich mindestens genau diese Sachen anzusehen!

Das mein Gefühl sich hinterher gewandelt hat liegt wirklich einzig an der Tatsache der neuen 75%, von denen keiner etwas wusste!


@Sammy Du kannst ruhig über meine "Qualerei" lachen, ich lache selber drüber. Mit Humor geht alles leichter und das hilft, Rückschläge besser zu verkraften. Darüber hinaus habe ich mich die "Qualerei" selber ausgewählt und gern unterzogen, weil die dadurch geerntete Früchte es mir wert waren.

Das Buch von Rolf Schmidt BGB AT ist einfach goldwert, denn hätte ich gern früher als Tipp gehabt! Auf dem würde ich nicht verzichten.

Ideal wäre natürlich, die Zeit zu haben, das ganze zur Verfügung stehende Material durchlesen zu können. Zeitlich ist es aber, glaube ich, nicht wirklich realisierbar, wenn man mehrere Module belegt. Man muss einfach schauen, was einer besser liegt. Ich habe neben Rolf Schmidt, die Videobesprechungen der Lehrstühle Kübis und Wackerbarth bevorzugt, mit den Schreiben von Herrn Holzhauer kam ich persönlich weniger klar, aber das liegt an meiner Hirnstruktur, die fehlende Formatierung erschwert mir das Lesen sehr. Andere lesen bevorzugt Holzhauers Schreiben und können aus den Videos keine dauerhaft bleibenden Informationen herausfiltern.
Die alten EA-Lösungen habe ich aus Zeitmangel nie systematisch und vollständig durchlesen können. Schade! Aber immer wieder in Bezug auf die Bearbeitung der laufenden EA einschlägige alte EA gelesen.

Auswendig lernen kann man nicht alles, eigenes Denkenvermögen ist auch gefragt. Allerdings kommt man m.E. um das Auswendiglernen der Definitionen und der Grundschemata nicht drum herum. Die sind das Grundgerüst fürs Gutachten.

Für die Propädeutikum-Klausur sollte man die Skript 2 - 4 auf jedem Fall gelesen haben und am Besten zusammenfassen. Ich kann mir sonst nicht vorstellen, dass man die Klausur bestehen kann, zumindest nicht mit einer guten Note.

Im Zivilrecht
bekommst du durch BGB 1 eine Menge mit und das ist der Grund, warum ich der Meinung bin, dass es sich lohnt beide Module paralell zu belegen.
- Die Reihenfolge der Prüfung von Anspruchsgrundlagen sollte man darauf haben.

Im Straftrecht
sollte man die Grundlagen der Straftheorien beherrschen.
Die Grundgedanken von Feuerbach, Kant, Hegel, Liszts (Tätertypen) und Grotius (Strafbegriff) wahrgenommen haben und am Besten auswendig können.

Im öffentlichen Recht:
- Jellinek - die drei Staatselemente
- die Verfassungsrechtliche Prinzipien: Demokratie-, Republik-, Rechtsstaats-, Sozialstaats-, Bundesstaatsprinzip...
- Staatsorgane
- Grundrechte und Grundfreiheiten: Prüfungsreihe
- Jellinek: Status negativus, Status positivus, Status aktivus
- Grundrechtstheorien

- Organisation der Verwaltung
- Verwaltungsträger, Organe, Organwalter

Methodologie:
- Auslegungsformen
- Normenkonkurrenz
- Zitieren

Das Zitieren gemäß Propädeutikum beherrsche ich persönlich immer noch nicht aus dem Stegreif und das hat mir wahrscheinlich ein paar Punkte in der Klausur gekostet, aber was soll. Damit hatte ich gerechnet. Es ändert nicht daran, dass man 10 Punkte für die Form in die erste Hausarbeit bekommen kann. Yes! Geärgert hat mich nur, dass ich die Prüfung der Anspruchsgrundlagen durcheinander gebracht habe, obwohl ich die Reihenfolge vor und unmittelbar nach der Klausur genau wusste. That's life! Hauptsache man ist im nachhinein schlauer, wenn der Fehler nicht das Leben kostet.

Die alten Klausuren sollte man von vorne herein zwischendurch und immer wieder üben, bis man sie schafft. In den Lösungen steckt eine Menge Infos.

Die obige Liste ist ist sicherlich nicht exhaustiv, aber wenn man die Punkt darauf hat, kann ich mir nicht vorstellen, dass man durchfällt.

Ansonsten: Vergiss einfach KE 1 in Propädeutikum, ist zwar nett, aber nur wenn man Zeit übrig hat.
 
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