Einsendeaufgaben 1. EA - Abgabe 12.11.2018

U

User791

abgemeldet
Ganz habe ich die 1. EA noch nicht aufgegeben! Wenn sich ein paar Mitstreiter finden würden, die Lust haben, sich hier auszutauschen... Ich würde mich freuen!:-)
Vielleicht können wir uns gegenseitig von unseren falschen Pfaden abbringen...
 
Ich bin auch dabei! Der Sachverhalt lässt viele Fragen offen finde ich
 
Hallo,
ich bin schon fertig, darum macht ein gemeinsames Vorgehen für mich keinen Sinn mehr.
 
Hallo,


hat irgendwer einen Einstieg in die Lösung ?

Gibt es zu diesem Modul auch ein Fallbuch oder alte EA ? Ich tue mich sehr schwer hier den richtigen Schwerpunkt zu finden.

BG an alle
 
Hallo Anja,


bei T gegen B würde ich eventuell eine Abgrenzung zur Bürgschaft vornehmen.

Und bzgl der Klausel eine AGB Prüfung durchlaufen.

Allerdings bin ich nach meiner OP erst grad wieder aus dem KH raus und habe noch nicht wirklich viel für das Thema machen können. Und nun jagt mich die Zeit...


Beste Grüße
Michael
 
Hallo ertsmal!
Wo habt ihr denn die EA 1 her? Ich habe die bei moodle gesucht und nichts gefunden (da waren nur die EA 2 und 3 zum download angezeigt). Daraufhin habe ich eine Mail an die Fachschaft geschrieben und diese meinten, dass es keine 1. EA für das aktuelle Modul 55301 gäbe (...?)
Das verwirrt mich gerade irgendwie etwas...
Ansonsten wäre ich auch an einer Lerngruppe in den jeweiligen Modulen interessiert. Ich bin im ersten Semster und belege SR 55303; ÖR 55302 und ZR 55301.

Viele liebe Grüße an alle!
 
Ja, da bin ich schon, aber da finde ich eben "nur" die EA 2 und 3. Das macht doch keinen Sinn, wenn man die Aufagben so nennt, wenn es noch eine "1. EA" irgendwo gibt oder geben sollte; oder sehe ich jetzt komplett den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr...?

Ich zitiere mal aus der Mail, in der mir die Fachschaft eine Antwort darauf gegeben hat (Hervorhebungen von und Kenntlichmachunen von mir):

"[...]Sie haben es richtig verstanden, dass einige Aufgaben teilweise per LOTSE bzw. als Einsendeaufgaben erbracht werden müssen. Dies ist in unserem Studien- und Prüfungsinformationsheft NR. 1 (abrufbar unter: https://www.fernuni-hagen.de/rewi/download/studien_und_pruefungsinformationen.shtml) jeweils beschrieben.

Im Modul 55301 gibt es keine erste Einsendeaufgabe, dies ist ebenfalls im Heft Nr. 1 aufgeführt. In allen Modulen ist ebenfalls aufgeführt, wieviele Einsendeaufgaben man bestehen muss, um die Klausurzulassung zu erhalten.[...]"

Vielleicht versteht ihr meine Verwirrung jetzt etwas mehr...

Danke euch und viele Grüße!
 
Ok, ich muss allerdings dazusagen, dass da lediglich von "Kurseinheit 2 und 3" am Rand die Rede ist:
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Download von Aufgabenstellungen
Im Folgenden können Sie die Aufgabenstellungen zu diesem Kurs herunterladen.

Kurseinheit Verfügbar ab Download Einsendeschluss
2 01.10.2018, 00:00 Aufgabenheft 12.11.2018
3 01.10.2018, 00:00 Aufgabenheft 10.12.2018
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Vielleicht überseh ich auch einfach nur etwas.
 
Hallo Anja,


besten Dank. Es wird so langsam besser.


Also, ich sehe hier nach Prüfung keinen
Schuldbeitritt. Es mangelt an dem nur mittelbaren wirtschaftlichen Interesse.
Laut BGH Urteil aus 1981 und meinem Alpmann Skript zu Schuldrecht AT 2.

Ich habe jetzt nach Auslegung gem 133, 157 BGB eine Bürgschaft des B ermittelt.

Anspruch T gegen A ist meines Erachtens unkompliziert zu bejahen.

Ich Frage mich nur, was diese EA mit der KE 2 zu tun hat. Weil die KE 2 sich auf Dritte bezieht. B ist aber kein Dritter ...


Beste Grüße
Michael
 
Ich stehe irgendwie auf dem Schlauch wie ich das Verhältnis T-A beurteilen soll. Handelt es sich tatsächlich um einen Kaufvertrag? Denn m.M nach wäre A doch ein Handelsvertreter, oder denke ich zu kompliziert?
 
Ich denke schon dass ein Kaufvertrag vorliegt da A selbständig handelt und die waren weiterverkauft.

Sicherlich gibt es Gerichtsurteile die Bezirkshändlerverträge als nichtig erklärt haben. Das lag aber an der Ausgestaltung der Verträge. Dazu findet sich im Sachverhalt aber nichts.

Was würde sich denn deiner Meinung nach ergeben wenn T Handelsvertreter wäre ?


Beste Grüße
Michael
 
Ich stehe irgendwie auf dem Schlauch wie ich das Verhältnis T-A beurteilen soll. Handelt es sich tatsächlich um einen Kaufvertrag? Denn m.M nach wäre A doch ein Handelsvertreter, oder denke ich zu kompliziert?
Der Sachverhalt sagt, dass es ein Kaufvertrag ist und A die Artikel selbst weiterverkauft. Ein Handelsvertreter vermittelt nur ein Geschäft gegen Provision.


...
Also, ich sehe hier nach Prüfung keinen
Schuldbeitritt. Es mangelt an dem nur mittelbaren wirtschaftlichen Interesse.
Laut BGH Urteil aus 1981 und meinem Alpmann Skript zu Schuldrecht AT 2.
Ich habe jetzt nach Auslegung gem 133, 157 BGB eine Bürgschaft des B ermittelt.
...

Kein Schuldbeitritt? Hmmmm, dann hätte der ganze Fall mit dem Lehrstoff nix zu tun.
Die A arbeitet und verdient, das kommt dem Familieneinkommen zugute, also auch dem B mittelbar. Das ist doch ausreichend.
 
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