Einsendeaufgaben 1. EA - Abgabe 12.11.2018

Der Sachverhalt sagt, dass es ein Kaufvertrag ist und A die Artikel selbst weiterverkauft. Ein Handelsvertreter vermittelt nur ein Geschäft gegen Provision.




Kein Schuldbeitritt? Hmmmm, dann hätte der ganze Fall mit dem Lehrstoff nix zu tun.
Die A arbeitet und verdient, das kommt dem Familieneinkommen zugute, also auch dem B mittelbar. Das ist doch ausreichend.


Na ja. Das Skript zu KE 2 handelt von Dritten.
Und bei Schuldbeitritt und Bürgschaft wäre B kein Dritter mehr. A auch nicht . T sowieso nicht ...

Ein mittelbares Wirtschaftliches Interesse reicht laut Alpmann und BGH nicht aus.
Das wirtschaftliche Interessen bezieht sich auch laut BGH und Alpmann nicht auf den Zugewinn durch Weiterverkauf sondern auf ein wirtschaftliches oder rechtliches Interesse an der Tilgung der Forderung.
Da B nichts mit der Selbstständigkeit der A zu tun hat wäre das wirtschaftliche Interesse wie gesagt nur mittelbar.
Genau diesen Fall von Ehegatten Schuldbeitritt bzw Bürgschaft benutzt Alpmann im Skript zur Abgrenzung. Im Besipiel ist ein Ehegatte selbständig und der andere nicht ...

Beste Grüße
Michael
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Sachverhalt sagt, dass es ein Kaufvertrag ist und A die Artikel selbst weiterverkauft
Ich hatte erst an Kommission gedacht, da das der typische T-Vertrag wäre (zumindest was ich lt. Internet in Erfahrung bringen konnte).
Aber weil im SV extra von KV die Rede ist, gehe ich von einem Geschäft in eigenem Namen und für eigene Rechnung aus. Ansonsten käme man noch ins HGB.
In Aufg. 1 beziehe ich mich nur auf den lt. SV erwähnten KV und nicht auf den Bezirksleitervertrag. Sonst würde man Aufg. 2 vorwegnehmen (da ist m.E. nur der Bezirksleitervertrag hinsichtlich AGB zu prüfen).
 
Ich hatte erst an Kommission gedacht, da das der typische T-Vertrag wäre (zumindest was ich lt. Internet in Erfahrung bringen konnte).
Aber weil im SV extra von KV die Rede ist, gehe ich von einem Geschäft in eigenem Namen und für eigene Rechnung aus. Ansonsten käme man noch ins HGB.
In Aufg. 1 beziehe ich mich nur auf den lt. SV erwähnten KV und nicht auf den Bezirksleitervertrag. Sonst würde man Aufg. 2 vorwegnehmen (da ist m.E. nur der Bezirksleitervertrag hinsichtlich AGB zu prüfen).
Das sehe ich auch so.
 
Irre ich mich oder hat Aufgabe 2 nicht wirklich viel mit der KE 2 zu tun ?

Eine Erwähnung von AGB bzw Klauselprufung konnte ich dem Skript nicht entnehmen ...

Aufgabe 1 hat ja noch ein wenig mit den Skript zu tun, da zumindest Bürgschaft, Dritter und Schuldbeitritt erwähnt werden...

Mir kommt es eher so vor als diente diese EA1 der Auffrischung von dem was vor vielen Monden im BGB I gemacht wurde ...

EA 2 hingegen geht komplett auf den Stoff der KE 3 ein.
 
Mal ne etwas blöde Frage: die Aufgabe 1 lautet ja: Prüfen Sie die Ansprüche der T gegen A und B.
Also prüfe ich doch:
- Ansprüche der T gegen A
- Ansprüche der T gegen B
- Ansprüche der T gegen A und B.

Oder?
 
hey, für mich stellt sich eine Frage die sich für mich einfach nicht aus dem Sachverhalt ergibt.
ich würde sagen B übernimmt keine Bürgschaft oder ähnliches da nicht klar aus dem Fall zu entnehmen ist, dass B dem ganzen einwilligt.
kann mir da jemand weiterhelfen?
LG
 
... da nicht klar aus dem Fall zu entnehmen ist, dass B dem ganzen einwilligt.
...
Also, dass hier:
"... Im Rahmen dieses Vertrags zur Bezirkshändlerin verpflichtet sich der Ehemann der A, der B, für seine Ehefrau einzustehen... "
ist für mich eindeutig genug,

Auch ich habe T->A und T->B geprüft.
 
Also, dass hier:
"... Im Rahmen dieses Vertrags zur Bezirkshändlerin verpflichtet sich der Ehemann der A, der B, für seine Ehefrau einzustehen... "
ist für mich eindeutig genug,

Auch ich habe T->A und T->B geprüft.
woraus erkennst du denn, dass hier eine Willenserklärung von B vorliegt?
 
woraus erkennst du denn, dass hier eine Willenserklärung von B vorliegt?
Das ist in der Tat etwas doof formuliert, weil darüber keine konkrete Aussage getroffen worden ist. Ich sehe es aber auch so wie Aehzebaer, dass sich dies daraus ergibt bzw. ich wüsste nicht wie man es anders interpretieren sollte.
 
Nochmal zum Verständnis: Einsendeschluss ist ja bei ÖR und ZR jeweils der 12.11. Das heißt also, dass ich die Aufgaben noch am montag zur post bringen kann, weil ja das Datum des Poststempels zählt oder liege ich da falsch?
 
Mal so ne allgemeine Frage; Lasst ihr euch bei der Post die Übergabe des Briefes mit der EA irgendwie quittieren (z.B. als Einwurfeinschrieben) oder gebt ihr das ganz normal per Post auf? Es könnte ja theoretisch der Fall sein, dass eine Klausur auf dem Postweg verloren geht oder das Abgabedatum nicht richtig, bzw einen Tag zu spät gestempelt wird.

Danke im Voraus für eure Antworten!
 
Super, hab die heute ganz normal per Großbrief versendet :wall:
Hoffentlich sind die so clever und hauen Montag dann den Stempel auch für den 12. drauf...
 
Alles gut! Ich habe bisher alle meine EAs mit normaler Post verschickt und hatte noch nie Probleme.
 
Alles gut! Ich habe bisher alle meine EAs mit normaler Post verschickt und hatte noch nie Probleme.
Auch mal eine am Tag des Ablaufs der Frist? Bist du jemand, der immer lieber eine Woche früher abgibt, damit nichts dazwischen kommt?

Um ehrlich zu sein, bemühe ich mich schon seit meinem ersten Studienjahr darum, die Sachen immer länger vor dem Ablauf der Frist abzugeben.
Das ist jetzt 10 Jahre her.
Und ich habs immer noch nicht geschafft... :hopelessness:
 
Schick es doch einfach mit "Prio-Post" ab. Dann bekommst du sofort bei Abgabe bei der Post einen Aufkleber mit Datum draufgeklebt. Kostet bei mir immer 1,40 € für einen normalen, also kleinen Brief.
 
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