Schreibt noch jemand die erste EA?
Was macht ihr mit den Zeitangaben im Sachverhalt und dem Vertrauen in die Aussage der Behörde?
Bei § 48 VwVfG wäre ja die Jahresfrist abgelaufen und das Vertrauen würde zumindest soweit eine Rolle spielen, dass der Betroffene eine Entschädigung beantragen könnte.
Hier wird § 48 VwVfG aber ja durch § 15 GastG verdrängt bei dem es weder eine Frist noch irgendwas in Richtung vertrauen gibt.
Was macht ihr mit den Zeitangaben im Sachverhalt und dem Vertrauen in die Aussage der Behörde?
Bei § 48 VwVfG wäre ja die Jahresfrist abgelaufen und das Vertrauen würde zumindest soweit eine Rolle spielen, dass der Betroffene eine Entschädigung beantragen könnte.
Hier wird § 48 VwVfG aber ja durch § 15 GastG verdrängt bei dem es weder eine Frist noch irgendwas in Richtung vertrauen gibt.