Einsendeaufgaben 1. EA WS 19/20

Studiengang
Bachelor of Laws
Hallo zusammen,

hat schon jemand mit der ersten EA begonnen? Ich sitze gerad dran aber frage mich, ob das wirklich so sein soll...
Würde mich über einen Austausch freuen :)
 
Ich meine ob es so sein sollte, wie ich es jetzt gelöst habe :D

In Aufgabe 1 habe ich jetzt nur die Zulässigkeit des Einspruchs und die Wirkung geprüft
In Aufgabe 2 dann sowohl die Zulässigkeit, als auch die Begründetheit der einseitigen Erledigungsklage.
Ich hatte nur mal wieder ein bisschen Probleme damit, die passenden Schemata zu finden. Ich finde, dass der Lehrstuhl da leider wenig bietet - oder ich es zumindest nie finde :D

Hast / Machst du das auch so?
 
Hast du B. Wirksamkeit oder Wirkung?
Ging es nicht in Aufgabe 1 um die Zulässigkeit und die Wirkung?
 
Bekanntlich ist ja im Winter der Prinz dran, so auch dessen Einsendeaufgaben, wie man auch in der Kopfzeile sieht und der macht ja fast ausschließlich prozessuales Recht.

Und hieran knüpft nun auch meine Frage zur aktuellen EA an. Wie seht ihr das?

1. Muss man prüfen, ob ein wirksamer Darlehensvertrag vorliegt?

2. Ist zu prüfen, ob dem K überhaupt ein Anspruch auf Rückerstattung von 3000 Euro zusteht?

3. Ist zu prüfen, ob der B durch die Leistung von S von seiner Schuld befreit wird?

Ich würde alles drei sehr schnell bejahen, möchte auch nicht die Lösung der drei Fragen hier zur Debatte stellen, sondern eben nur, ob ich diese überhaupt in so einer prozessualen Übung prüfen muss und falls ja, über welchen Umfang?

Oder wäre es in so einer Klausur sogar "falsch", diese Punkte zu prüfen?

Der Prinz sagt ja in seiner Ansprache ganz klar, weshalb ich nichts Unnötiges prüfen will:

Wie bei jeder Prüfung müssen Sie genau auf die Fallfrage achten und dürfen nur das beantworten, was gefragt ist. Bei prozessrechtlichen Prüfungen gilt dies jedoch in besonderem Maße!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

kann mir jemand von Euch die aktuelle EA zukommen lassen? Da ich zur Klausur bereits zugelassen bin, muss ich mich für das Modul nicht anmelden. Dies hat aber zur Folge, dass ich die EA nicht habe. Würde sie aber gerne zur Übung bearbeiten und mich hier mit Euch austauschen.

Meldet Euch bitte über die private Unterhaltung bei mir. Dankt Euch vielmals!

Liebe Grüße
Kanka
 
ja um Wirkung habe jetzt die Zulässigkeit durchgeprüft ist die Wirkung die
Zurückversetzung des Prozesses in die Lage vor Säumnis nach § 342 ZPO?
So habe ich es auch gemacht. Zur Wirkung habe ich dann noch geschrieben, dass damit das Versäumnisurteil selbst nicht beseitigt ist und das Gericht gem. § 341a ZPO einen Einspruchstermin anberaumen wird, in welchen dann über den Einspruch und die Hauptsache selbst verhandelt wird.
 
Für die Aufgabe 2 habe ich folgendes Schema angedacht:
A. Zulässigkeit der Klage
I. Wirksame Erledigungserklärung
II. Zulässigkeit der Klageänderung
III. Weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen
1. Zuständigkeit des Gerichts
2. Feststellungsinteresse
B. Begründetheit der Klage
I. Zulässigkeit der ursprünglichen Klage
1. ...
2....
3....
II. Begründetheit der urspünglichen Klage
Darlehensrückzahlung § 488 I 2 BGB
III. erledigendes Ereignis nach Rechtshängigkeit

Eure Meinungen dazu?
 
Für die Aufgabe 2 habe ich folgendes Schema angedacht:
A. Zulässigkeit der Klage
I. Wirksame Erledigungserklärung
II. Zulässigkeit der Klageänderung
III. Weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen
1. Zuständigkeit des Gerichts
2. Feststellungsinteresse
B. Begründetheit der Klage
I. Zulässigkeit der ursprünglichen Klage
1. ...
2....
3....
II. Begründetheit der urspünglichen Klage
Darlehensrückzahlung § 488 I 2 BGB
III. erledigendes Ereignis nach Rechtshängigkeit

Eure Meinungen dazu?


So ähnlich ist meine Struktur auch. Ich habe nur Probleme mit dem Obersatz bei Aufgabe 2.
Wie wird das Gericht entscheiden?
Solche Fragen beziehen sich ja idR auf die Sätze davor, die die Fragestellung konkretisieren.
Hier hat K den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt und beantragt, die Kosten dem B aufzuerlegen.
Ist dieser Antrag dann im Obersatz anzuführen? Den Fall an sich finde ich nicht so kompliziert, aber ich scheiter momentan am Einstieg.
 
So ähnlich ist meine Struktur auch. Ich habe nur Probleme mit dem Obersatz bei Aufgabe 2.
Wie wird das Gericht entscheiden?
Solche Fragen beziehen sich ja idR auf die Sätze davor, die die Fragestellung konkretisieren.
Hier hat K den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt und beantragt, die Kosten dem B aufzuerlegen.
Ist dieser Antrag dann im Obersatz anzuführen? Den Fall an sich finde ich nicht so kompliziert, aber ich scheiter momentan am Einstieg.

Mit dem Obersatz tue ich mir auch noch ein bisschen schwer. Ich versuche mal Fälle und deren Lösungen zu finden, in denen das elegant gelöst wurde.

Wir macht ihr das mit den allgemeinen Prozesshandlungsvoraussetzungen ? Prüft ihr die Partei-, Prozess-- und Postulationsfähigkeit mit einem Satz oder schreibt ihr, dass diese mangels anderweitiger Anhaltspunkte gegeben sind?
 
Mit dem Obersatz tue ich mir auch noch ein bisschen schwer. Ich versuche mal Fälle und deren Lösungen zu finden, in denen das elegant gelöst wurde.

Das war auch meine Strategie, die leider bisher erfolglos verlief.

Wir macht ihr das mit den allgemeinen Prozesshandlungsvoraussetzungen ? Prüft ihr die Partei-, Prozess-- und Postulationsfähigkeit mit einem Satz oder schreibt ihr, dass diese mangels anderweitiger Anhaltspunkte gegeben sind?

Ich denke schon, dass man auf alle drei TBM's kurz eingehen sollte, also knapp definieren und dann eben, dass mangels gegenteiliger Angaben davon ausgegangen werden kann.
 
Ich habe jetzt auch einfach zwei, drei Sätze dazu geschrieben. Eigentlich kein Aufwand für viel Effekt!

Zu dem Obersatz konnte ich auch rein gar nichts finden. Die Falllösungen gehen einfach nicht drauf ein und fangen direkt mit dem Gutachten an.
Ich lasse das jetzt auch so. Will schließlich nur meine 50 Punkte irgendwie schaffen :D
 
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