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ja um Wirkung habe jetzt die Zulässigkeit durchgeprüft ist die Wirkung dieWirkung
Genau, die Frist endet gem. § 222 ZPO i.V.m. § 188 II BGB am 13.03.19 um 24 Uhr. Er hat den Einspruch demnach am letzten Tag der Frist eingelegt.Habe mal angefangen ich bin nach § 339 ZPO in der Frist ihr auch ????
So habe ich es auch gemacht. Zur Wirkung habe ich dann noch geschrieben, dass damit das Versäumnisurteil selbst nicht beseitigt ist und das Gericht gem. § 341a ZPO einen Einspruchstermin anberaumen wird, in welchen dann über den Einspruch und die Hauptsache selbst verhandelt wird.ja um Wirkung habe jetzt die Zulässigkeit durchgeprüft ist die Wirkung die
Zurückversetzung des Prozesses in die Lage vor Säumnis nach § 342 ZPO?
Für die Aufgabe 2 habe ich folgendes Schema angedacht:
A. Zulässigkeit der Klage
I. Wirksame Erledigungserklärung
II. Zulässigkeit der Klageänderung
III. Weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen
1. Zuständigkeit des Gerichts
2. Feststellungsinteresse
B. Begründetheit der Klage
I. Zulässigkeit der ursprünglichen Klage
1. ...
2....
3....
II. Begründetheit der urspünglichen Klage
Darlehensrückzahlung § 488 I 2 BGB
III. erledigendes Ereignis nach Rechtshängigkeit
Eure Meinungen dazu?
So ähnlich ist meine Struktur auch. Ich habe nur Probleme mit dem Obersatz bei Aufgabe 2.
Wie wird das Gericht entscheiden?
Solche Fragen beziehen sich ja idR auf die Sätze davor, die die Fragestellung konkretisieren.
Hier hat K den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt und beantragt, die Kosten dem B aufzuerlegen.
Ist dieser Antrag dann im Obersatz anzuführen? Den Fall an sich finde ich nicht so kompliziert, aber ich scheiter momentan am Einstieg.
Mit dem Obersatz tue ich mir auch noch ein bisschen schwer. Ich versuche mal Fälle und deren Lösungen zu finden, in denen das elegant gelöst wurde.
Wir macht ihr das mit den allgemeinen Prozesshandlungsvoraussetzungen ? Prüft ihr die Partei-, Prozess-- und Postulationsfähigkeit mit einem Satz oder schreibt ihr, dass diese mangels anderweitiger Anhaltspunkte gegeben sind?