Einsendeaufgaben 2. EA WS 19/20

Hallo:-)
Ich hatte bei Aufgabe 1 an eine Erinnerung gedacht. Was meint ihr?
Liebe Grüße

ja sehe ich auch so. :-)
Habe folgendes Schema von Hemmer und AS zusammen getragen:

A. Zulässigkeit

I. Statthafter Rechtsbehelf
II. Zuständiges Gericht
III. Form und Frist
IV. Beschwer/ Rechtsbehelfsbefugnis
V. Rechtsschutzbedürfnis
VI. Ergebnis

B. Begründetheit

Der Rechtsbehelf ist begründet, soweit das Gericht eine Verletzung der gerügten Verfahrensvorschrift feststellt und der Antragsteller beschwert ist. Dabei hat sich das Gericht an den Antrag des Rechtsbehelfsführers zu halten.

I. Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen
  1. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen
  2. Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen
  3. Fehlen von Vollstreckungshindernissen
  4. Zwischenergebnis: Die Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen liegen vor/nicht vor.
II. Ergebnis
Der Rechtsbehelf des S ist begründet/ unbegründet.

C. Endergebnis


Was denkt ihr? Fehlt was im allgemeinen Aufbau?
 
ja sehe ich auch so. :-)
Habe folgendes Schema von Hemmer und AS zusammen getragen:

A. Zulässigkeit

I. Statthafter Rechtsbehelf
II. Zuständiges Gericht
III. Form und Frist
IV. Beschwer/ Rechtsbehelfsbefugnis
V. Rechtsschutzbedürfnis
VI. Ergebnis

B. Begründetheit

Der Rechtsbehelf ist begründet, soweit das Gericht eine Verletzung der gerügten Verfahrensvorschrift feststellt und der Antragsteller beschwert ist. Dabei hat sich das Gericht an den Antrag des Rechtsbehelfsführers zu halten.

I. Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen
  1. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen
  2. Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen
  3. Fehlen von Vollstreckungshindernissen
  4. Zwischenergebnis: Die Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen liegen vor/nicht vor.
II. Ergebnis
Der Rechtsbehelf des S ist begründet/ unbegründet.

C. Endergebnis


Was denkt ihr? Fehlt was im allgemeinen Aufbau?

sehe gerade, dass beim eintippen die Hälfte unterschlagen wurde:
also:
II. Durchführung der Pfändung
  1. Zur rechten Zeit
  2. Am rechten Ort
  3. In rechter Art und Weise
  4. Im rechten Umfang
  5. Zwischenergebnis
Dann das Ergebnis zur Begründetheit und das Endergebnis
 
sehe gerade, dass beim eintippen die Hälfte unterschlagen wurde:
also:
II. Durchführung der Pfändung
  1. Zur rechten Zeit
  2. Am rechten Ort
  3. In rechter Art und Weise
  4. Im rechten Umfang
  5. Zwischenergebnis
Dann das Ergebnis zur Begründetheit und das Endergebnis

Wo genau baust du die Durchführung der Pfändung ein?
 
Bei Frage 2 wird wohl eine wörtliche Formulierung des Antrages erwartet. Prüft ihr auch das Vorliegen der Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung nach §§ 766 I 2, 732 II? Oder reicht einfach der Hinweis auf eine eA? Ein Prüf-Schema habe ich dazu nicht gefunden.
 
So richtig, leuchtet mir nicht ein, was ich in aufabe zwei machen soll

in der aufgabe eins, halte ich mich ebenfalls an den oben schon genannten aufbau.
ich bin mir aber unsicher wie ich die begründetheit genau formulieren soll.. hat da jemand einen guten ähnlichen fall gefunden? liebe grüße
 
Ich habe das Gefühl, dass die Lösung insgesamt ziemlich kurz ausfällt, weil fast alle Prüfpunkte problemlos durchgewunken werden können.

Eigentlich muss man doch nur den 808 (Wegnahme des Fernsehers statt Siegel) und den 811 I Nr. 1, Nr. 5 (Fernseher als allgemeine Informationsquelle, bzw. hier für Beruf notwendig) und 811 I Nr. 11 (Wie weit sind Trauringe mit Verlobungsringen gleichzusetzen) ernsthaft prüfen. Vielleicht noch den 811a (Teuren Fernseher pfänden, dafür billigen Ersatz liefern).

Oder übersehe ich eine Falle?
 
Ich sehe ein Problem in der örtlichen Zuständigkeit????
Örtlich zuständig ist nach § 828 II ZPO das Amtsgericht, bei dem der SCHULDNER im Inland seinen Allgemeinen Gerichtstand hat und sonst das Amtsgericht bei dem der Schuldner nach § 23 gegen den Schuldner klage erhoben wurde. Da S im Inland wohnt ist § 828 II Var II ZPO nicht anwendbar. S als Schuldner wohne in Augsburg das Gericht ist aber Coburg????
Wie habt ihr das gelöst?
 
Ich denke, die Zuständigkeit richtet sich bei Sachpfändungen nach §§ 766 I, 764 I 2, 764 II, 802 ZPO, also AG Augsburg. Das Amtsgericht Coburg ist wohl zentrales Gericht in Bayern für Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid.
 
Bei Frage 2 wird wohl eine wörtliche Formulierung des Antrages erwartet. Prüft ihr auch das Vorliegen der Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung nach §§ 766 I 2, 732 II? Oder reicht einfach der Hinweis auf eine eA? Ein Prüf-Schema habe ich dazu nicht gefunden.

Also ich habe es bei einem kurzen Hinweis auf die eA belassen - immerhin gibt es hier ja auch nur 5 von 100 Punkten. Und dem Bearbeitervermerk lässt sich ja im Umkehrschluss entnehmen, dass Aufgabe 2 nicht im Rechtsgutachten zu beantworten ist. Glaube nicht dass der Lehrstuhl hier mehr verlangt als dass man die Kette §§ 766 I 2, 732 II ZPO hinschreibt...

Dass man sozusagen einen Musterantrag formulieren soll, kann ich mir nicht vorstellen, da dies nicht Inhalt des Moduls ist. Selbst bei einem Jurastudium auf Staatsexamen lernt man die unterschiedlichen Formulierungen meist erst im Referendariat! Woher sollen wir wissen, wie man einen solchen Antrag in der Praxis formuliert...
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben