Allgemeine Infos 55302 MMÖ: Wer ist dabei?

Ich bin auch dabei
 
Sieht nach einem bekannten Team aus. :thumbsup:

Gestern sind schon alle Skripte mit der Post gekommen. EA und Lotse sind auch schon runtergeladen und warten auf Bearbeitung. Anfangen werde ich aber wohl mit MMZ.
 
Immer dem Abgabetermin nach: erst Tupperparty (12.11.), dann Erbrecht (10.12.)
 
Bei den EAs werde ich mich zurückhalten und auf die Inhalte konzentrieren, da ich die Klausurzulassung schon habe.
 
Die einstweilige Anordnung nach § 123 VwGo habe ich wegen fehlender Eilbedürftigkeit ausgeschlossen. Ich tendiere zur Feststellungsklage.
 
(Unter dem Vorbehalt, dass ich was in dem Sachverhalt überlesen oder ihn nicht richtig verstanden habe:-)):

S wendet sich gegen ein Landesgesetz bzw. hält es unvereinbar mit den Grundrechten.
Ich komme da irgendwie nicht auf die Feststellungsklage?!?
 
Stimmt, wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil;-)
 
Ich wollte eine Verfassungsbeschwerde prüfen, da m.E. ein anderer Rechtsbehelf nicht statthaft ist (somit kein Rechtsmittelerschöpfung bzw. Fall der Subsidiarität).

Aber vielleicht schieße ich auch mit Kanonen auf Spatzen und übersehe etwas...
 
Ich denke auch, dass dies er richtige Weg ist.
 
Lt. Sachverhalt will sich der S aber vor dem Verwaltungsgericht gegen das Gesetz wehren. Das passt nicht zur Verfassungsbeschwerde.
 
Hallo! Ich bin dieses Semester auch dabei
und ich sitze gerade genau vor dem selben Problem wie ihr.

Habe auch erst gedacht, da müsste ne VB geprüft werden, weil alles andere irgendwie nicht passt. Nur das mit dem "Verwaltungsgericht" als Erwähnung im SV bringt mich genau wie euch ziemlich aus der Fassung...
Es ist gibt noch diverse Normenkontrollklagen oder dass das VG innerhalb dessen eine Prüfung der Norm auf die Verfassungsmäßigkeit ans BVerfG abgibt und so weiter.. aber so richtig bin ich von dem ganzen Kram um den Klageweg nicht so begeistert...

Viele Grüße!
 
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