Ein einmal gewähltes Wahlpflichtmodul ist verbindlich. Aber ab wann? Erst nach Teilnahme an und Nichtbestehen der Prüfung oder bereits mit erstmaliger Anmeldung zur Prüfung unabhängig vom fristgerechten Rücktritt oder bereits mit bloßer Belegung?
Nächste Frage: Eine Unimitarbeiterin sagte mir, dass wenn man sich zu einer Klausur anmeldet und fristgerecht zurücktritt, diese auf jeden Fall im Folgesemester geschrieben werden müsse. Hierzu kann ich keinen Passus in der PO finden. Was sagt ihr dazu?
Nächste Frage: Eine Unimitarbeiterin sagte mir, dass wenn man sich zu einer Klausur anmeldet und fristgerecht zurücktritt, diese auf jeden Fall im Folgesemester geschrieben werden müsse. Hierzu kann ich keinen Passus in der PO finden. Was sagt ihr dazu?