- Ort
- Frankfurt / Main
- Hochschulabschluss
- Diplom-Informatiker
- 2. Hochschulabschluss
- Erste Juristische Prüfung (EJP)
- Studiengang
- Master of Laws
- ECTS Credit Points
- 30 von 90
Viele haben sicher mitbekommen, dass die PO LL.M. einer Aktualisierung unterzogen wurde. Die Änderung vom 25. Juni wurde am 17. Juli in den Amtlichen Mitteilungen veröffentlicht. Die neue PO ist inzwischen auch auf der Webseite abrufbar. Flankiert wurde die Einführung von einem News-Eintrag auf der Webseite und einer Mail an Studierende. Allerdings gehen in meinen Augen wichtige Änderungen im News-Eintrag in einem sehr allgemein formulierten Punkt IV unter:
- Eine Notenverbesserung scheidet künftig auch nach erfolglosem Freiversuch aus. Das zeichnet die Änderung im LL.B. nach, wohingegen im EJP genau gegenläufig geändert wurde und dort nun ein Verbesserungsversuch nach erfolglosem Freiversuch seit der letzten Änderung der PO nunmehr möglich ist.
- Eine für Studierende positive Änderung dürfte sein, dass gemäß § 14 VII PO LL.M. n.F. die Wahlmodule nicht mehr durch Prüfungsteilnahme (§ 14 VI PO LL.M. a.F.) sondern erst mit Beantragung des Zeugnisses verbindlich festgelegt werden. D.h. in Zukunft ist es möglich, aus den absolvierten Wahlmodulen einfach die besten 3 herauszusuchen und ins Zeugnis einfließen zu lassen. Gleiches gilt übrigens für die Pflichtmodule (die ja eher Wahlpflichtmodule sind), wobei da natürlich die Variationsmöglichkeiten geringer sind.
- Schließlich wurde auch der Katalog an Wahlmodulen erheblich erweitert! Es sind zwar keine neuen Module hinzugekommen, aber eine Reihe von LL.B.-Modulen wurde für den LL.M. geöffnet - unter der Voraussetzung, dass das jeweilige Modul im LL.B. nicht absolviert wurde. Dabei wurden auch bisher enthaltene Module gestrichen, soweit sie nicht mehr angeboten werden. Eine Übergangsregelung sichert, dass in der Vergangenheit abgeschlossene Wahlmodule auch weiterhin eingebracht werden können - auch dann, wenn sie jetzt aus dem Katalog entfernt wurden.
- Die bisherigen (inoffiziellen) Übergangsregelungen aus dem 180er LL.B. der FUH in den LL.M. wurden jetzt in die PO aufgenommen - allerdings nunmehr beschränkt auf Wahlmodule aus dem (neuen) LL.M.-Katalog. Ob die oben genannte Übergangsregelung auch auf Module in diesem Kontext anwendbar ist, kann ich nach den vorhandenen Unterlagen nicht beurteilen.
- Bezüglich der Übergangsregelungen gibt es nunmehr aber auch eine gravierende Änderung: Bisher mussten die fehlenden 30 CP nämlich vor der Teilnahme an LL.M.-Modulen nachgewiesen werden. Das ist nun anders: die zusätzlichen 30 CP müssen erst zur Anmeldung zur Masterarbeit nachgewiesen werden. Dabei kann man dann wohl einfach die 3 Module auswählen, in denen man die schlechtesten Noten hat... Ich finde, das ist eine deutliche Verbesserung.