Einsendeaufgaben Aktuelle Einsendeaufgabe

Top sehe es genauso wie du

Das Thema des Schadens bei D sehe ich ähnlich:
- Laut Skript S.54 wird aufgrund dessen auch eine DSL verneint
"Die Auskunft als solche war nicht unmittelbar schadensverursachend, auch hatte die mittelbare Vertreterin die Auskunft nicht zur Grundlage einer das Unternehmen schädigenden Verfügung gemacht. Vielmehr hatte das Unternehmen nach Übermittlung der Auskunft völlig selbstständig Vermögensdispositionen getroffen." --> BGHZ 133, 36 (41 f.).

Was ich auch als sinnig erachte, denn eine Bank wird nicht aufgrund einer einzelnen Auskunft ein Darlehen vergeben, die Auskunft wird lediglich als Unterstützung bei dem Entscheidungsprozess gesehen.
 
Und hier mal meine Skizze zu Teil 1 der EA 2:

A. Eigene Ansprüche O gegen M
I. Kaufvertrag zwischen O und M -
II. Stellvertretung gem. § 164 BGB -
III. Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs gem. § 1357 BGB

1. Gültige Ehe +
2. Kein Getrenntleben +
3. Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs +

Auch bei drei Pullovern wegen Kleinkind.

4. Keine Beschränkung der Verpflichtungsbefugnis +

B. Fazit
O hat Anspruch gegen M
 
Sieht bei mir ähnlich aus:

A. Anspruch entstanden

I. Kaufvertrag zwischen O und M
selbst gehandelt (-)
§164 BGB (-)

II. Mitverpflichtung nach § 1357 BGB (+)

B. Anspruch nicht erloschen und durchsetzbar (+)

C. Ergebnis
Anspruch des O (+)


Der Aufbau für Fall 2 ist gleich. Problematisch ist hier §1357 III BGB.
 
Zuletzt bearbeitet:
sehe ich genauso zu Fall zwei, ich bejahe den Anspruuch der S
 
Und bei Fall 3
Anspruch entstanden+
Anspruch untergegangen wegen Erfüllung gm 362
- Kein Anspruch auf Nachlieferung
 
Stimme allen Punkten zu/ bin zu den gleichen Ergebnissen gekommen.

Habe den Anspruch bei Fall 2 ebenfalls bejaht, obwohl die Schlüsselfunktion durch die Rücknahme des Lastschriftverfahrens ruhen könnte.
 
Hallo zusammen,

in den letzten Semestern gab es immer wieder Online-Lerngruppen. Hättet ihr Lust, so etwas aufzubauen?

Beste Grüße
 
Da ich nur sehr wenig Zeit habe, kann ich mich daran - leider - nicht beteiligen. Hoffe doch aber, dass ich euch trotzdem noch hier lese :-)
 
Ich merke, dass mein Bachelor doch schon lange her ist ...

Wie lernt Ihr für die Klausur? Wer prüft? Ich denke, der LS Bergmann prüft, alle drei Semester kommt der gleiche wieder dran und Bergmann war zuletzt im September 2015 dran. Nur: welche KE prüft er?
 
Geht mir genauso, ich schaue mir bis Ende dez die Skripte an und dann heißt es Fälle Fälle Fälle.

Stimmt es also, dass nur ein Bereich des Moduls in der Klausur dran kommt z.B. Erb-Familienrecht?
 
Meines Wissen kommt nur ein Modul dran
 
Aber das Modul ist doch Zivilrecht. Das setzt sich wiederum aus verschiedenen Kursen zusammen. So habe ich das Bachelor/Mastersystem jedenfalls verstanden...

Ob ein solcher Dreierrhythmus besteht, konnte ich bislang nicht in Erfahrung bringen. Allerdings wäre es natürlich naheliegend. Kennt jemand einen Absolventen oder Fortgeschrittenen aus diesem Studiengang?
 
Habe jetzt bei der Durchsicht des Forums schon mehrere Beiträge bezüglich der Rotation und daraus resultierende Eingrenzung gelesen, an sich ja eine gute Sache
 
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