- Hochschulabschluss
- Bachelor of Laws
- Studiengang
- Master of Laws
Top sehe es genauso wie du
Das Thema des Schadens bei D sehe ich ähnlich:
- Laut Skript S.54 wird aufgrund dessen auch eine DSL verneint
"Die Auskunft als solche war nicht unmittelbar schadensverursachend, auch hatte die mittelbare Vertreterin die Auskunft nicht zur Grundlage einer das Unternehmen schädigenden Verfügung gemacht. Vielmehr hatte das Unternehmen nach Übermittlung der Auskunft völlig selbstständig Vermögensdispositionen getroffen." --> BGHZ 133, 36 (41 f.).
Was ich auch als sinnig erachte, denn eine Bank wird nicht aufgrund einer einzelnen Auskunft ein Darlehen vergeben, die Auskunft wird lediglich als Unterstützung bei dem Entscheidungsprozess gesehen.
Das Thema des Schadens bei D sehe ich ähnlich:
- Laut Skript S.54 wird aufgrund dessen auch eine DSL verneint
"Die Auskunft als solche war nicht unmittelbar schadensverursachend, auch hatte die mittelbare Vertreterin die Auskunft nicht zur Grundlage einer das Unternehmen schädigenden Verfügung gemacht. Vielmehr hatte das Unternehmen nach Übermittlung der Auskunft völlig selbstständig Vermögensdispositionen getroffen." --> BGHZ 133, 36 (41 f.).
Was ich auch als sinnig erachte, denn eine Bank wird nicht aufgrund einer einzelnen Auskunft ein Darlehen vergeben, die Auskunft wird lediglich als Unterstützung bei dem Entscheidungsprozess gesehen.