FernUni allgemein Anerkennung LL.B. Studium fremde Hochschule

Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Hallo zusammen,

ich möchte gerne im kommenden Sommersemester mit der EJP beginnen. Hierzu möchte ich mir mein bereits seit 2011 abgeschlossenes Bachelorstudium mit 210 Credits anerkennen lassen. Mir ist bewusst, dass ich einige Module noch machen muss, da jedes LL.B Studium in den Inhalten etwas anders aufgebaut ist.

Nun kann ich mir BGB komplett anrechnen lassen. Ist es aber dennoch möglich, das Modul für z.B. Schuldrecht nochmal zu belegen (für mich als Auffrischung sozusagen), ohne eine Prüfung abzulegen, da diese aus meinem vorherigen Studium anerkannt wurde?

Ich danke für eure Antworten.
Gruß Luftballon84
 
Belegen kannst Du nach Herzenslust was Du möchtest. Auch Einsendearbeiten schreiben und Lotse Aufgaben bearbeiten. Verbindlich wird das Modul nur dann, wenn Du Dich zur Prüfung anmeldest.
 
Hi zusammen,
ich muss hier nochmal etwas nachfragen bzgl. Anerkennung.

Ich habe ja bereits meinen LL.B abgeschlossen an einer Fremduni. Hier habe ich auch die Bachelorarbeit geschrieben. Bei dem Anerkennungsantrag kann ich aber keinen Haken setzen bei der Bachelorarbeit. Heisst das im Umkehrschluss, dass ich diese nochmal schreiben muss?

hat da jemand erfahrung?
 
Hi zusammen,
ich muss hier nochmal etwas nachfragen bzgl. Anerkennung.

Ich habe ja bereits meinen LL.B abgeschlossen an einer Fremduni. Hier habe ich auch die Bachelorarbeit geschrieben. Bei dem Anerkennungsantrag kann ich aber keinen Haken setzen bei der Bachelorarbeit. Heisst das im Umkehrschluss, dass ich diese nochmal schreiben muss?

hat da jemand erfahrung?
Es kommt drauf an, so haben die mir das erklärt. Wenn du eine Bachelorarbeit zugewiesen bekommst, die deiner geschriebenen von Themenbereich gleich oder ähnlich ist, dann kannst Du die zum späteren Zeitpunkt anerkannen lassen.
 
Bei mir hieß es bei der Anerkennung damals sinngemäß, dass die Fremdsprachenqualifikation und der Schwerpunktbereich (zu welchem die BA zählt) an der Fernuni erbracht werden müssen.
 
Fremdsprachenqualifikation
Ich dachte, die Fremdsprachenqualifikation wird nur für die staatliche Prüfung gebraucht? Es ist angeblich sogar möglich, diese dadurch zu absolvieren, dass man 6 Wochen des Pflichtpraktikums im Ausland ableistet.
 
Bei mir hieß es bei der Anerkennung damals sinngemäß, dass die Fremdsprachenqualifikation und der Schwerpunktbereich (zu welchem die BA zählt) an der Fernuni erbracht werden müssen.
Die Fremdsprachenqualifikation
Ich dachte, die Fremdsprachenqualifikation wird nur für die staatliche Prüfung gebraucht? Es ist angeblich sogar möglich, diese dadurch zu absolvieren, dass man 6 Wochen des Pflichtpraktikums im Ausland ableistet.
Genauso steht das ja auch in der Prüfungsordnung, dies muß man beim OLG oder so anerkannen lassen.
 
Genauso steht das ja auch in der Prüfungsordnung, dies muß man beim OLG oder so anerkannen lassen.
Ich habe mal beim OLG Hamm nachgeschaut und dies hier gefunden:
Seine Fremdsprachenkompetenz hat nachgewiesen, wer
  • erfolgreich eine fremdsprachige rechtwissenschaftliche Veranstaltung oder einen rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs im Umfang von mindestens 2 Semesterwochenstunden und Abschlussprüfung besucht hat,
  • einen anderweitigen Nachweis mit zwingend rechtswissenschaftlichem Bezug erbringen kann,
  • mindestens ein Semester Rechtswissenschaften im fremdsprachigen Ausland studiert hat.
In der Regel gilt die Teilnahme an einer praktischen Studienzeit im Umfang von mindestens sechs Wochen im fremdsprachigen Ausland auch als Nachweis in diesem Sinne.
Quelle: Oberlandesgericht Hamm: Fremdsprachennachweis (§ 7 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 JAG NRW)
 
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