Hallo! :)
Musste jemand schon mal diese Ausgleichsregelung in Anspruch nehmen? Ich hab mir die Studienordnung mal genauer angeguckt und frage mich, wie genau das funktioniert.
Die Studienordnung besagt:
(1) Die Modulabschlussprüfungen in den wirtschaftswissenschaftlichen Modulen gelten als bestanden, wenn keine Modulabschlussprüfung mit weniger als 25 Punkten bewertet worden ist,
nicht mehr als eine Modulabschlussprüfung mit weniger als 50 Punkten bewertet worden ist und
die Modulabschlussprüfung, die mit weniger als 50 Punkten bewertet worden ist, in Addition mit der Bewertung einer anderen Modul- abschlussprüfung zusammen mindestens 100 Punkte ergibt.
Ich frag mich, was passiert, wenn man eine Klausur zB zweimal nicht bestanden hat. Muss man sie zwingend ein drittes Mal schreiben, um sie zu bestehen? Oder greift die Regelung dann automatisch, wenn man die restlichen zwei bestanden hat?
Musste jemand schon mal diese Ausgleichsregelung in Anspruch nehmen? Ich hab mir die Studienordnung mal genauer angeguckt und frage mich, wie genau das funktioniert.
Die Studienordnung besagt:
(1) Die Modulabschlussprüfungen in den wirtschaftswissenschaftlichen Modulen gelten als bestanden, wenn keine Modulabschlussprüfung mit weniger als 25 Punkten bewertet worden ist,
nicht mehr als eine Modulabschlussprüfung mit weniger als 50 Punkten bewertet worden ist und
die Modulabschlussprüfung, die mit weniger als 50 Punkten bewertet worden ist, in Addition mit der Bewertung einer anderen Modul- abschlussprüfung zusammen mindestens 100 Punkte ergibt.
Ich frag mich, was passiert, wenn man eine Klausur zB zweimal nicht bestanden hat. Muss man sie zwingend ein drittes Mal schreiben, um sie zu bestehen? Oder greift die Regelung dann automatisch, wenn man die restlichen zwei bestanden hat?
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