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User10187
abgemeldet
@StefRup - das wird schon... Nicht ärgern - es ist und bleibt nur eine Klausur von X noch folgenden und "theoretisch" könnte man ja durch das ausgeklügelte Wiwi-Module-im-LL.B.-System der Studienordnung selbst mit einer nicht bestandenen Klausur noch Bachelor und EJP bestehen (näheres ist der Studienordnung zu entnehmen...)
Ich weiß, dass das natürlich nur ein schwacher Trost ist - aber immerhin hast Du es jetzt hinter Dir! (bei Dir habe ich auch eigentlich keine Bedenken: Du hast das bestimmt bestanden - naja und rechnerisch ist das ja zum Glück nur ein winziger Teil der Bachelor-Note... (Persönliche Anmerkung noch meinerseits: Was bin ich froh, dass ich InFi nicht geschrieben hab: Das wäre ja so was von in die Hose gegangen)
Also nicht grämen: BGB II/2 wartet auf Dich: und das sei angemerkt - das ist auch schönes Jura...
Ich weiß, dass das natürlich nur ein schwacher Trost ist - aber immerhin hast Du es jetzt hinter Dir! (bei Dir habe ich auch eigentlich keine Bedenken: Du hast das bestimmt bestanden - naja und rechnerisch ist das ja zum Glück nur ein winziger Teil der Bachelor-Note... (Persönliche Anmerkung noch meinerseits: Was bin ich froh, dass ich InFi nicht geschrieben hab: Das wäre ja so was von in die Hose gegangen)
Also nicht grämen: BGB II/2 wartet auf Dich: und das sei angemerkt - das ist auch schönes Jura...