- Hochschulabschluss
- Bachelor of Laws
- Studiengang
- Master of Laws
- ECTS Credit Points
- 10 von 90
@StefRup - das wird schon... Nicht ärgern - es ist und bleibt nur eine Klausur von X noch folgenden und "theoretisch" könnte man ja durch das ausgeklügelte Wiwi-Module-im-LL.B.-System der Studienordnung selbst mit einer nicht bestandenen Klausur noch Bachelor und EJP bestehen (näheres ist der Studienordnung zu entnehmen...)
Ich weiß, dass das natürlich nur ein schwacher Trost ist - aber immerhin hast Du es jetzt hinter Dir! (bei Dir habe ich auch eigentlich keine Bedenken: Du hast das bestimmt bestanden - naja und rechnerisch ist das ja zum Glück nur ein winziger Teil der Bachelor-Note... (Persönliche Anmerkung noch meinerseits: Was bin ich froh, dass ich InFi nicht geschrieben hab: Das wäre ja so was von in die Hose gegangen)
Also nicht grämen: BGB II/2 wartet auf Dich: und das sei angemerkt - das ist auch schönes Jura...
Vielen Dank - ich ärger mich ja auch eigentlich auch nur noch, dass ich mich bei zwei Aufgaben, die ich eigentlich konnte auch noch dumm verrechnet hab - wenns dann an der eigenen Dummheit scheitert, ists echt ärgerlich
Ich freu mich auf BGB II/2 - und komm bestimm nochmal auf Dich zu deswegen
