- Ort
- München
- Hochschulabschluss
- Diplom-Volkswirtin
- 2. Hochschulabschluss
- Bachelor of Laws
- Studiengang
- Master of Laws
- ECTS Credit Points
- 60 von 90
Es waren 2 Aufgaben, eine mit 75 Punkten, eine mit 25 Punkten. Die Protagonistin will eine Bar eröffnen, beantragt eine Gaststättenerlaubnis bekommt das auch genehmigt, aber mit der Maßgabe vor der Eröffnung die Decke zu dämmen um so die Schallschutzgrenzwerte einzuhalten. Macht sie natürlich nicht, denn sonst gäbe es ja nichts zu prüfen für uns. Die bösen Nachbarn beschweren sich, daraufhin widerruft die Behörde die Erlaubnis obwohl die Protagonistin in der Zwischenzeit die Dämmung nachgeholt hat, so dass diese zum Zeitpunkt des Widerrufs existiert. Wir mussten prüfen ob eine Anfechtungsklage gegen den Widerrufsbescheid begründet ist.
Ich hatte ein gehöriges Zeitproblem und ich habe keine Ahnung ob das, was ich bei Aufgabe 1 geprüft habe, dem entspricht was der Lehrstuhl lesen will oder ob ich komplett falsch abgebogen bin am Anfang. Es war ein langer Sachverhalt plus mehrere Seiten abgedruckter Gesetzestext. Ich hatte diese 4 Seiten rausgerissen und am Ende wieder an die Klausur drangetackert, aber da dauernd hin- und herzublättern und das auf den schmalen Hörsaaltischen war ungünstig.
In Aufgabe 2 ging es dann darum ob eine Ansprache des Polizeipräsidenten, in der er die Gastwirte im Studentenviertel auffordert wegen einer akuten Terrorismusbekämpfung (Geiselnahme war es glaube ich) die Lokale zu räumen (?). ('Ganz genau habe ich diesen Sachverhalt nicht mehr im Kopf). Das war schöne Routine, es war zu prüfen ob diese Ansprache einen Verwaltungsakt darstellt, d.h. da musste man die Merkmale eines VA prüfen.
Die Terroristen hatten sich verschanzt.
Die Betreiber der Gaststätten im Studentenviertel wurden aufgefordert, ihre Lokale geschlossen zu halten.
für Kathy!