Hallo Claudia,
woran machst du denn fest, dass ein Auftrag vorhanden ist?
Wenn du mich als Nachbarin fragen würdest, ob ich deine Katze pflege, dann haben wir beide doch keinen Rechtsbindungswillen, sondern ich möchte dir eine Gefälligkeit erweisen, damit die Katze nicht verhungert und du möchtest die Katze nicht in fremde Hände bzw. Umgebung geben und außerdem vielleicht auch Geld sparen. Es ist also am einfachsten die Nachbarin zu fragen, die man kennt und die vielleicht auch das Tier schon kennt. Trotz des Wertes der Katze würde ich es als reine Gefälligkeit betrachten, die jeden Tag zig Male am Tag in Deutschland passieren. Ich glaube nicht, dass da stets ein Vertag hintersteckt. Von daher würde mich deine Argumentation schon interessieren.
Marie-Anne