Das mit der Beauftragung Dritter habe ich in den Substumtionen nun nur erwähnt. Auf die ständige Verfügbarkeit bin ich nicht eingegangen. Frei nach dem Motto: in einem Vertrag kann vieles stehen. Ob es wirksam ist, ist was anderes...
Es tat sich jedoch eine weitere Schwierigkeit auf. Wo sind die Hinweise in dem SV zu der Anzeige- und Nachweispflicht? Diese sind in keinster Weise gegeben? Evtl. ein Hinweis, dass es sich doch um keine Arbeitnehermin handelt?
Es tat sich jedoch eine weitere Schwierigkeit auf. Wo sind die Hinweise in dem SV zu der Anzeige- und Nachweispflicht? Diese sind in keinster Weise gegeben? Evtl. ein Hinweis, dass es sich doch um keine Arbeitnehermin handelt?